Wenn der Herd piepst, aber keiner hört: Fehlende Vorschriften für Alarmtöne
Ein 72-jähriger Mann aus dem Kanton Solothurn stellt fest, dass er die Alarmtöne von Backofen, Herd oder Mikrowelle nicht mehr hört. Seine Frau hingegen nimmt die Signale deutlich wahr. Diese Situation wirft eine grundlegende Frage auf: Gibt es in der Schweiz Richtlinien, die vorschreiben, dass solche Warntöne für alle Menschen hörbar sein müssen – auch im Alter? Die Antwort des Bundesamtes für Kommunikation und der Hersteller fällt ernüchternd aus.
Das Problem der hohen Töne im Alter
Das Problem ist weit verbreitet. Laut Pascal Senn, Chefarzt der Hals-Nasen-Ohren-Klinik am Unispital Genf, leidet ein Drittel der Menschen im Pensionsalter an einer Hörstörung – vorwiegend bei hohen Tönen. Ab 80 Jahren ist bereits mehr als die Hälfte der Bevölkerung betroffen. Bei den noch Älteren sind praktisch alle betroffen.
Die Tonhöhe wird in Kilohertz (kHz) gemessen. Je höher ein Ton, desto höher seine Frequenz. Im Alter verabschiedet sich das Gehör schrittweise von den hohen Frequenzen: Zuerst hört man Töne zwischen sechs und acht Kilohertz nicht mehr, später sinkt diese Grenze auf vier und schliesslich auf zwei kHz. Ein Alarmton mit zwei Kilohertz ist für ältere Menschen also deutlich besser hörbar als ein hoher Ton mit vier kHz.
Keine gesetzlichen Vorschriften für Haushaltsgeräte
Bei Haushaltsgeräten gibt es keine Vorschriften zur Tonhöhe von Alarmsignalen. Die Gestaltung ist den Herstellern überlassen. Eine Nachfrage bei vier grossen Marken zeigt deutliche Unterschiede:
- Electrolux: Die Signaltöne liegen bei rund vier Kilohertz. Laut Electrolux ist das bewusst so hoch gewählt, damit sich der Ton gegen normale Umgebungsgeräusche durchsetzt.
- Siemens: Die Geräte alarmieren bei tieferen zwei kHz.
- V-Zug: Die Töne liegen in einem tieferen Bereich zwischen knapp einem und maximal 2,4 kHz.
- Miele: Wollte zu ihren Frequenzen keine Auskunft geben.
Neben der Tonhöhe entscheiden auch Lautstärke und Dauer darüber, wie gut ein Alarm hörbar ist. Klar ist: Die Hersteller haben hier grosse Freiheit, aber auch Verantwortung.
Rauchmelder und Autos: Gleiches Bild
Auch bei Rauchmeldern gibt es keine Vorschriften. Laut dem Verband Schweizerischer Errichter von Sicherheitsanlagen (SES) liegen die Töne bei Brandmeldeanlagen üblicherweise zwischen einem halben und einem Kilohertz. Diese Frequenzen seien für fast alle Menschen hörbar.
Der Verband Auto-Schweiz bestätigt, dass es für die akustischen Warnsignale im Auto keine Vorgaben gibt. Die Gestaltung liegt ganz in den Händen der Autohersteller.
Was können Betroffene tun?
Als Erstes sollten Betroffene einen Hörtest machen. Je früher ein Hörgerät zum Einsatz kommt, desto besser. Der Dachverband Pro Audito rät, ein Hörgerät vor dem Kauf unbedingt auch im eigenen Alltag zu testen. Dies, um sicherzugehen, dass es die gewünschten Töne auch wirklich verstärkt.
Wer internetfähige Haushaltsgeräte besitzt, kann sich die Warntöne mittels App auf dem Smartphone anzeigen lassen: Passiert etwas, vibriert oder klingelt das Handy oder zeigt eine entsprechende Meldung auf dem Display. Bei einigen Herstellern wie V-Zug bei Backöfen und Steamern lässt sich ein optischer Alarm einstellen. Dann blinkt etwa das Licht im Backofen ein paar Minuten vor dem Ende der Backzeit.
Fazit: Handlungsbedarf für Politik und Hersteller
Die fehlenden Vorschriften für Alarmtöne in Haushalten sind ein Sicherheitsrisiko, das mit der alternden Bevölkerung wächst. Während technische Lösungen wie Apps oder optische Alarme Abhilfe schaffen können, bleibt die Frage nach verbindlichen Normen für die Hersteller offen. Der Bundesrat und die zuständigen Ämter sind gefordert, hier eine klare Regelung zu treffen – im Sinne der Sicherheit aller Generationen.