Bezirksgericht Horgen ordnet stationäre Massnahme für schuldunfähigen Mann an
Das Bezirksgericht Horgen hat am Dienstagabend für einen 28-jährigen Mann mit paranoider Schizophrenie eine stationäre Massnahme angeordnet. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Schweizer im Januar 2024 seine Mutter in einem psychotischen Schub vorsätzlich getötet hat, sprach aber wegen vollständiger Schuldunfähigkeit weder Schuldspruch noch Strafe aus.
Was ist am 11. Januar 2024 in Wädenswil geschehen?
Laut Gericht griff der damals 26-Jährige seine 56-jährige Mutter in der gemeinsamen Wohnung in Wädenswil mit einem Klappmesser an und stach ihr in den Hals. Die Frau verblutete. Der Sohn wickelte die Leiche in einen Vorhang und blieb tagelang mit ihr in der Wohnung. In dieser Zeit spielte er Videospiele, konsumierte Pornografie und Cannabis und bestellte sich eine Pizza.
Erst am 15. Januar 2024 wurde die Polizei alarmiert. Der Freund der Mutter hatte sie verständigt, nachdem er verängstigte Nachrichten erhalten und danach längere Zeit nichts mehr von ihr gehört hatte. Der Beschuldigte wurde verhaftet und befindet sich seither im vorzeitigen stationären Massnahmenvollzug.
Warum blieb ein Schuldspruch wegen Tötung aus?
Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigte dem Mann zur Tatzeit eine nicht selbstverschuldete Schuldunfähigkeit. Das Gericht folgte dieser Einschätzung. Der vorsitzende Richter erklärte, eine stationäre Behandlung sei das einzige, was dem an paranoider Schizophrenie erkrankten Mann helfen könne. Diese hat der Beschuldigte bereits vorzeitig angetreten.
Der Verteidiger hatte einen Freispruch vom Vorwurf der Tötung verlangt und argumentiert, eine Selbstverletzung der Mutter oder eine Tat durch eine Drittperson sei nicht auszuschliessen. Das Gericht sah jedoch keine vernünftigen Zweifel an der Täterschaft. Als zentrales Beweismittel diente das Klappmesser: An der Klinge fanden sich DNA-Spuren der Mutter, am Griff jene des Beschuldigten. Zudem hatte der Mann nach dem Tod der Mutter die Leiche mit dem Handy gefilmt.
Welche weiteren Urteile fällte das Gericht?
In den Anklagepunkten mehrfache harte Pornografie und Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes ergingen Schuldsprüche. Auf dem Computer und dem Handy des Mannes fanden sich zehntausende Bilder und Videos mit kinder- und tierpornografischem Inhalt. Dafür erhielt er eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten und eine Busse von 300 Franken, die durch die Haft bereits verbüsst sind.
Zudem verhängte das Gericht ein lebenslanges Verbot von Tätigkeiten mit Kontakten zu Minderjährigen.
Wie verlief das Verfahren?
Der Beschuldigte wuchs in Alaska auf und kam mit elf Jahren in die Schweiz. Er schloss die Schule in einem Spezialprogramm ab, brach eine Berufslehre ab und arbeitete zeitweise in Sozialhilfeprogrammen. Mit seiner alkohol- und medikamentensüchtigen Mutter, die sich laut Zeugen vor ihm fürchtete, geriet er immer wieder aneinander.
In der Verhandlung sass der Mann mit über den Kopf gezogener Kapuze. Auf Fragen zu seinem Leben antwortete er kaum verständlich, zu den Tatvorwürfen schwieg er. Nach seiner Befragung wurde er auf Antrag seines Verteidigers von der Verhandlung dispensiert; ein Schlusswort nutzte er nicht.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Obergericht des Kantons Zürich weitergezogen werden. Die Anträge der Staatsanwältin deckten sich weitestgehend mit dem Urteil.
Was bedeutet das Urteil für den Beschuldigten?
Die stationäre Massnahme dient der Behandlung der psychischen Erkrankung und wird in einer geeigneten Einrichtung vollzogen. Eine Entlassung ist erst möglich, wenn von dem Mann keine Gefahr mehr ausgeht. Die Dauer der Massnahme ist nicht im Voraus begrenzt, unterliegt aber einer regelmässigen gerichtlichen Überprüfung.