Vergessene Pensionskassengelder: 36'000 Franken nach 13 Jahren gerettet
Eine 70-jährige Frau aus der Schweiz hätte beinahe 36'000 Franken Pensionskassengeld ihres verstorbenen Partners verloren, weil die gesetzliche Verjährungsfrist abgelaufen war. Erst nach Intervention der SRF-Sendung „Kassensturz“ zeigte sich die Stiftung Auffangeinrichtung BVG kulant und verzichtete auf die Einrede der Verjährung. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf ein strukturelles Problem: Rund 960'000 sogenannte kontaktlose Konten mit einem Volumen von 6,75 Milliarden Franken warten bei der Auffangeinrichtung auf ihre rechtmässigen Eigentümer.
Ein Schicksal, das viele betrifft
Mili Radojkovic, gebürtig aus dem ehemaligen Jugoslawien, kam als 20-Jährige in die Schweiz und arbeitete im Gastgewerbe sowie in Fabriken. Heute lebt sie von einer bescheidenen Rente. Ihr Lebenspartner Willi Gruber, mit dem sie über zwanzig Jahre zusammenlebte, ohne verheiratet zu sein, verstarb vor 13 Jahren an Kehlkopfkrebs. Auf dem Sterbebett versicherte er ihr, sie sei versorgt. Was er damit meinte, blieb unklar – bis ein Schreiben der Zentralstelle 2. Säule die Erinnerung weckte.
Verjährungsfrist als Hindernis
Martin Bigger, der Sohn einer Freundin und Unterstützer von Radojkovic, wandte sich an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Die Antwort war ernüchternd: Es handle sich um eine Hinterlassenenleistung, nicht um eine Freizügigkeitsleistung. Da Willi Gruber vor dem Rentenalter verstarb, galt laut Reglement eine absolute Verjährungsfrist von zehn Jahren. Diese war längst abgelaufen.
Systemische Schwächen bei der Auffangeinrichtung
Marc Gamba von der Auffangeinrichtung BVG erklärte, dass die Eigenverantwortung im Fall Gruber unzureichend wahrgenommen worden sei. Beim Arbeitgeberwechsel habe Gruber es versäumt, das Geld an die neue Pensionskasse überweisen zu lassen. Die Vorsorgegelder gelangten so zur Stiftung, die im Auftrag des Bundes diese Gelder verwaltet. Bei kontaktlosen Konten kennt die Einrichtung zwar Name und Sozialversicherungsnummer, aber keine gültige Adresse – eine Überweisung ist unmöglich.
Kostenlose Suche statt teurer Vermittler
Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP warnt vor unseriösen Anbietern, die gegen Provision von drei bis fünf Prozent nach vergessenen Guthaben suchen. Direktor Lukas Müller-Brunner betont: „Die Suche ist gratis.“ Auf der Website zentralstelle.ch finden Betroffene ein entsprechendes Formular. Die Gelder bei der Auffangeinrichtung werden nur minimal verzinst und bieten keinen Schutz gegen Invalidität oder Krankheit – ein weiterer Grund, die eigene Vorsorge aktiv zu verwalten.
Ein Happy End mit Lehren
Nach der Intervention des „Kassensturz“ überprüfte die Auffangeinrichtung BVG den Fall erneut und verzichtete auf die Verjährungseinrede. Mili Radojkovic erhält nun die 36'000 Franken. Der Fall zeigt: Wer die eigene Vorsorge nicht im Blick behält, riskiert den Verlust von Vermögenswerten. Gleichzeitig unterstreicht er die Notwendigkeit, die Informationspflichten der Institutionen zu stärken – im Sinne einer effizienten und bürgernahen Verwaltung.
„Die Eigenverantwortung sei zu wenig wahrgenommen worden“, sagt Marc Gamba von der Auffangeinrichtung BVG.
FAQ: Häufige Fragen zu vergessenen Pensionskassengeldern
Wie finde ich heraus, ob ich vergessene Pensionskassengelder habe?
Die Zentralstelle 2. Säule bietet auf zentralstelle.ch ein kostenloses Formular an. Nach Eingabe der Daten wird geprüft, ob Freizügigkeits- oder Hinterlassenenleistungen vorhanden sind.
Was passiert mit Geldern, die nicht beansprucht werden?
Bei der Auffangeinrichtung BVG werden sie als kontaktlose Konten geführt. Nach Ablauf der Verjährungsfrist können Ansprüche verfallen, insbesondere bei Hinterlassenenleistungen.
Kann ich die Verjährung vermeiden?
Wer aktiv wird und seinen Anspruch geltend macht, bevor die Frist abläuft, sichert seine Rechte. Bei Freizügigkeitsleistungen gelten längere Fristen als bei Hinterlassenenleistungen.