Sexuelle Zustimmung im Schlaf: Psychologische Analyse einer problematischen Rechtfertigung
Der Fall des norwegischen Kronprinzensohns Marius Borg Høiby wirft grundlegende Fragen zur sexuellen Zustimmung auf. Seine Verteidigung gegen Vergewaltigungsvorwürfe basiert auf einer angeblichen Vorabvereinbarung für Sex während des Schlafs der Partnerin.
Bedenkliche Zahlen aus der Schweiz
Eine Amnesty-International-Umfrage von 2022 zeigt problematische Einstellungen auch in der Schweiz: 15 Prozent der befragten Männer hielten Sex mit einer schlafenden Frau für akzeptabel, selbst ohne ausdrückliche Vereinbarung. Als Rechtfertigung genügten ihnen frühere sexuelle Kontakte oder die Annahme grundsätzlicher Bereitschaft.
Geteilte Meinungen in der Gesellschaft
Die Reaktionen der Bevölkerung fallen unterschiedlich aus. Während einige die Verteidigung als "komische Ausrede" bezeichnen, halten andere solche Vereinbarungen für denkbar. Besonders umstritten ist die Frage, ob frühere sexuelle Erfahrungen eine Art Dauerzustimmung bedeuten können.
Die Mehrheit der Befragten lehnt jedoch die Vorstellung ab, dass vergangene Intimität automatisch zukünftige Zustimmung impliziert. "Man darf nie davon ausgehen, dass Sex in Ordnung ist, nur weil man mit der Person schon einmal geschlafen hat", so ein Befragter.
Psychologische Einordnung
Psychologe Dominik Schöbi hält feste Abmachungen über Sex im Schlaf für grundsätzlich problematisch. Intime Bedürfnisse seien stark situationsabhängig und kaum verbindlich planbar. "Gerade wenn eine Person schläft, ist nicht ersichtlich, wie ein gegenseitiges und bewusstes Einverständnis gewährleistet sein kann."
Die 15-Prozent-Marke bezeichnet Schöbi als "ziemlich hoch und schwierig einzuordnen". Dies deute auf Unklarheiten bezüglich des Zustimmungskonzepts hin. Einvernehmlichkeit setze voraus, dass beide Personen im jeweiligen Moment einen bewussten Wunsch nach Intimität haben.
Gefährliche Denkverzerrungen
Aus psychologischer Sicht können stark dominante eigene Verlangen zu gedanklichen Verzerrungen führen. Die Aufmerksamkeit verenge sich auf das eigene Bedürfnis, während die Perspektive des Gegenübers in den Hintergrund rücke. Häufig werde die eigene Motivation übertragen nach dem Motto: "Wenn ich es will, will sie es auch."
Eine primär an eigenen Bedürfnissen orientierte Sexualitätsvorstellung erhöhe das Risiko zusätzlich. Machtgefühl und Kontrollbedürfnis könnten diese problematische Schieflage verstärken.
Rechtliche und gesellschaftliche Konsequenzen
Der Fall verdeutlicht die Notwendigkeit einer klaren gesellschaftlichen Diskussion über Zustimmung und Grenzen. Die Schweizer Rechtsprechung kennt keine Dauerzustimmung für sexuelle Handlungen. Jede intime Begegnung erfordert eine situative, bewusste Einwilligung beider Beteiligten.
Die Debatte zeigt auch, wie wichtig Aufklärung und Sensibilisierung für diese Thematik sind. Nur durch offene Diskussion und klare rechtliche Rahmenbedingungen lassen sich Missverständnisse und potenzielle Übergriffe verhindern.