Rechtsdebatte um Einverständnis: Der Fall Marius Borg Høiby wirft grundsätzliche Fragen auf
Der Strafprozess gegen Marius Borg Høiby, Sohn der norwegischen Kronprinzessin Mette-Marit, beleuchtet eine problematische gesellschaftliche Realität: Wie wird Einverständnis in intimen Beziehungen definiert und verstanden? Der Angeklagte verteidigte sich gegen den Vorwurf der Vergewaltigung mit der Behauptung einer vorherigen Abmachung.
Erschreckende Umfrageergebnisse in der Schweiz
Eine Amnesty-International-Erhebung von 2022 offenbart beunruhigende Einstellungen: 15 Prozent der befragten Schweizer Männer erachteten sexuelle Handlungen an schlafenden Partnerinnen als akzeptabel, selbst ohne explizite Vereinbarung. Als Begründung genügten ihnen frühere intime Kontakte oder die Annahme grundsätzlicher Bereitschaft.
Diese Zahlen verdeutlichen ein fundamentales Missverständnis rechtlicher und ethischer Grundsätze. In unserem Rechtssystem gilt das Prinzip der situativen Einwilligung, welche bewusst und aktuell erfolgen muss.
Psychologische Einordnung der Problematik
Psychologe Dominik Schöbi identifiziert kognitive Verzerrungen als Ursache solcher Fehleinschätzungen. Ein dominantes eigenes Verlangen könne die Wahrnehmung trüben und zur Übertragung der eigenen Motivation führen: "Wenn ich es will, will sie es auch."
Besonders problematisch sei eine Sexualitätsvorstellung, die sich primär an eigenen Bedürfnissen orientiert. Machtgefühl und Kontrollbedürfnis verstärken diese gefährliche Schieflage zusätzlich.
Rechtliche Klarstellungen notwendig
Aus juristischer Sicht ist die Sachlage eindeutig: Einverständnis setzt voraus, dass beide Personen im jeweiligen Moment einen bewussten Wunsch nach Intimität haben oder zumindest eine gewisse Bereitschaft zeigen. Eine schlafende Person kann diese Voraussetzungen nicht erfüllen.
Frühere Zustimmung schafft keinen "Freipass" für künftige Situationen. Bedürfnisse ändern sich, und Einverständnis muss situativ und aktiv erfolgen. Diese Grundsätze gelten unabhängig von sozialer Stellung oder Prominenz.
Gesellschaftlicher Bildungsauftrag
Die Umfrageergebnisse zeigen einen dringenden Aufklärungs- und Bildungsbedarf auf. Präventionsarbeit muss bereits in der Jugend ansetzen und klare Grenzen sowie respektvolle Kommunikation vermitteln.
Nur durch konsequente Aufklärung und rechtliche Klarheit können solche Missverständnisse verhindert und der Schutz der Persönlichkeitsrechte gewährleistet werden. Die Schweizer Gesellschaft ist gefordert, diese Herausforderung anzunehmen.