Eine 27-jährige Rollstuhlfahrerin aus dem Kanton Zürich wurde Ende Oktober 2026 bei einem Konzert der US-Sängerin Ariana Grande in Londons O2-Arena einem Platz zugewiesen, der nicht barrierefrei war. Wie SRF News berichtet, musste die Frau von ihrem Partner zu ihrem Sitz in den oberen Rängen getragen werden, während ihr Rollstuhl am anderen Ende der Arena deponiert wurde. Nach Anfragen des SRF-Konsumentenmagazins „Espresso“ hat die Arena inzwischen eine Rückerstattung des Ticketpreises zugesichert.
Die Frau leidet seit Geburt an einer Zerebralparese. Sie kann stehen, aber nicht selbstständig gehen, und ist auf einen Rollstuhl angewiesen. Gemeinsam mit ihrem Partner, der als Assistenzperson mitreiste, hatte sie ein Jahr im Voraus ein spezielles barrierefreies Ticket für das Konzert gekauft und die erforderlichen Angaben zur Behinderung geliefert. Da das Paar gelegentlich in Grossbritannien weilt, verfügte die Frau zudem über den britischen Behindertenausweis, der über die Art der Behinderung Auskunft gibt.
Platz mitten in der Reihe, Zugang nicht rollstuhlgängig
Die Überraschung am Abend des Konzerts: Die zugewiesenen Plätze befanden sich mitten in einer Reihe in den oberen Rängen. Der Weg dorthin war schmal und nicht rollstuhlgängig. Das Konzert stand kurz bevor, und die Mitarbeitenden der O2-Arena vor Ort erklärten, man könne keinen anderen Platz anbieten.
Schliesslich erreichte die Frau ihren Platz getragen und gestützt von ihrem Partner, vor den Augen der übrigen Konzertbesucher. Der Partner wurde angewiesen, den Rollstuhl zum Aufbewahrungsort am anderen Ende der Arena zu bringen. Seine Partnerin blieb in dieser Zeit allein.
„Wie ich den Ort im Fall einer Evakuierung verlassen würde, ist völlig unklar. Ich bekam eine Panikreaktion und weinte nur noch“, zitiert SRF die Betroffene. Um sie herum sprangen und tanzten die Fans, das Licht war bereits abgedunkelt, das Konzert hatte begonnen.
Beschwerde wird zunächst abgewiesen
Der Partner meldete noch am Aufbewahrungsort eine Beschwerde beim Kundendienst an, die als Notiz aufgenommen wurde. Später reichte die Betroffene eine ausführliche Beschwerde bei den Veranstaltern ein und verlangte die Rückerstattung des Ticketpreises. Die Antwort: Man bedauere den Vorfall, sehe den Fehler aber bei der Ticketbuchung. Barrierefreie Tickets hätte das Paar nicht online, sondern über eine Telefonnummer bestellen sollen. Zudem hätte sich die Assistenzperson an den Kundendienst vor Ort wenden können. Als Zeichen des Goodwills erhielt das Paar zwei Gutscheine für Essen und Trinken beim nächsten Besuch. Die junge Frau und ihr Partner fühlten sich nicht ernst genommen.
Was das britische Gleichstellungsgesetz verlangt
SRF-Grossbritannienkorrespondentin Fiona Endres ordnet den Fall rechtlich ein. Das britische Gleichstellungsgesetz, der „Equality Act“, sei im Vereinigten Königreich von grosser Bedeutung. Ein Konzertveranstalter müsse vorausschauend, aber auch im konkreten Moment „angemessene Massnahmen“ ergreifen, damit Personen mit Behinderung keine „substanziellen Nachteile“ entstehen. Im vorliegenden Fall würden die Nachteile von einem Gericht möglicherweise als substanziell eingestuft, weil die Frau Reise- und Hotelkosten auf sich genommen hatte, um am Konzert teilnehmen zu können.
Erst Medienanfrage bringt Bewegung in den Fall
Bewegung kam erst, als sich das SRF-Konsumentenmagazin „Espresso“ für eine Stellungnahme an die Pressestelle der O2-Arena wandte. Die Medienverantwortliche bestätigte, dass die Betroffene beim Ticketkauf vermutlich wichtige Informationen übersehen habe. Gleichzeitig werde nun intern geprüft, ob der Fall vor Ort nicht hätte eskalieren und eine Alternative hätte gefunden werden müssen. Man bedauere den Vorfall und stufe den Umgang mit der jungen Frau als „würdelos“ ein. Selbstverständlich werde der Ticketpreis erstattet.
Die junge Frau und ihr Partner haben entschieden, auch die weiteren Kosten für Hotel und Flug einzufordern, weil das Gleichstellungsgesetz mehrfach verletzt worden sei.
Was bedeutet der Fall für Schweizer Reisende mit Behinderung?
Der Vorfall zeigt, dass auch bei grossen, professionell organisierten Veranstaltungsarenen in Europa die Barrierefreiheit nicht garantiert ist, obwohl Tickets mit entsprechenden Zusagen verkauft werden. Wer von der Schweiz aus Reisen mit besonderen Bedürfnissen plant, tut gut daran, Buchungen und Zusicherungen schriftlich festzuhalten und sich im Vorfeld direkt bei der Veranstaltungsstätte zu melden. Auch bei Vorliegen eines Behindertenausweises des Ziellandes bleibt die Verantwortung für eine korrekte Platzzuteilung beim Veranstalter, der nach dem vorliegenden Bericht erst unter öffentlichem Druck reagiert hat.
Häufige Fragen
Welche Rechte haben Menschen mit Behinderung bei Veranstaltungen in Grossbritannien?
Der „Equality Act“ verpflichtet Veranstalter, vorausschauend und im Moment selbst angemessene Massnahmen zu ergreifen, damit Personen mit Behinderung keine substanziellen Nachteile entstehen.
Warum wurde der Ticketpreis erst nach Medienanfragen erstattet?
Laut SRF hatte die O2-Arena die Beschwerde zunächst mit dem Hinweis auf ein falsches Buchungsverfahren abgewiesen. Erst nach der Stellungnahmeanfrage des Konsumentenmagazins „Espresso“ wurde der Fall intern geprüft und die Erstattung zugesagt.
Fordert das Paar weitere Entschädigungen?
Ja. Die Betroffene und ihr Partner fordern zusätzlich die Kosten für Hotel und Flug, da das britische Gleichstellungsgesetz mehrfach verletzt worden sei.
