Rund ein Drittel der Armutsbetroffenen in der Schweiz bezieht keine Sozialhilfe, obwohl ihnen das Geld gesetzlich zusteht. Das zeigt eine Studie der Hochschule Luzern und der Berner Fachhochschule, die am 20. Oktober 2026 im Magazin Beobachter veröffentlicht und von Blick.ch übernommen wurde. Als Ursache nennen die Forschenden neben der Scham der Betroffenen eine bewusst abschreckende Verwaltungspraxis in zehn Kantonen.
Die Luzerner Juristin Melanie Studer und ihr Berner Kollege Pascal Coullery haben Gesetze, Verordnungen und Verfahren aller Kantone analysiert und Interviews mit Fachleuten und Betroffenen geführt. Ihr Befund ist klar: Wer Sozialhilfe beanspruchen will, hängt vom Wohnkanton ab wie vom Los. Der Zugriff auf ein verfassungsrechtlich verankertes Recht wird je nach Kanton erleichtert oder erschwert.
Stühle als Abschreckungsmittel
Die drastischste Episode illustriert die Studie am Beispiel einzelner Gemeinden. Studer berichtet von Sozialämtern, die die Stühle aus dem Wartezimmer entfernt haben, damit Hilfesuchende die Geduld verlieren und wieder gehen. «Um es diplomatisch zu formulieren: In der Sozialhilfe herrscht alles andere als eine Willkommenskultur», sagt Coullery. Das berichtet auch der Beobachter in seiner aktuellen Ausgabe.
Die Forschenden sehen das Stigma des Schmarotzers als erste Hürde. Politik und Medien skandalisieren Betrugsfälle, was die Scham der Betroffenen verstärkt. Hinzu kommen objektive Hindernisse, die in der kantonalen Gesetzgebung angelegt sind: komplizierte Formulare, persönliche Vorsprache bei der Gemeindeschreiberin, Offenlegung der Finanzen und die Entscheidung durch den Gemeinderat. In kleinen Gemeinden bedeutet das, dass der Fall in der Behörde die Runde macht.
«So wird nicht nur die Privatsphäre, sondern auch das Amtsgeheimnis verletzt», sagt Studer. Wer aus dem Dorf oder Vereinsleben bekannt ist, weicht einem solchen Verfahren aus, selbst wenn die Not groß ist.
Welche Kantone am strengsten sind
Am schlechtesten schneiden Freiburg, Graubünden, Nidwalden, Obwalden, Schaffhausen, Schwyz, St. Gallen, Thurgau, Uri und Wallis ab. Diese Kantone betrachten Sozialhilfe laut Studie nicht als individuelles Recht auf Geld, sondern primär als Pflicht der Behörden. Betroffene spürten vor allem, dass sie Arbeit verursachen, was sie vom Sozialamt fernhalte.
Der Thurgau nimmt eine Sonderstellung ein. «Sobald der Betroffene keine Sozialhilfe mehr erhält, muss er damit rechnen, die Gelder zurückzuerstatten», sagt Coullery. Bei Sanktionen sieht der Kanton Kürzungen von bis zu 40 Prozent vor; die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos) geben maximal 30 Prozent vor.
Entgegenkommender organisieren Aargau, Baselland, Basel-Stadt, Luzern, Solothurn, Zürich und Zug ihre Sozialhilfe. Dort werden Rückforderungen erst gestellt, wenn ehemalige Bezüger wieder wirtschaftlich abgesichert sind, damit ihnen nicht erneut der Boden unter den Füssen weggezogen wird.
Ein finanzpolitisches Eigeninteresse der Gemeinden
Meist sind die Gemeinden für die Sozialhilfe zuständig und bezahlen sie aus dem eigenen Budget, ohne kantonale Vorgaben. Dieses System schafft Fehlanreize, so die Studienautoren: Die Gemeinde hat ein Interesse daran, die Zahl der Bezüger tief zu halten, weil jede Leistung das Steuerbudget belastet.
Positivbeispiele sind Bern, Appenzell Ausserrhoden, Genf, Glarus und Jura. Der Kanton Bern übernimmt die Hälfte der Kosten und sieht regionale Sozialdienste vor, in denen Fachpersonen und nicht der Gemeinderat entscheiden. «Die Gemeinde erhält das Geld zumindest teilweise vom Kanton, so kann sie Betroffene unabhängig von ihrem Budget unterstützen», sagt Studer. Das Ziel sei Hilfe zur Selbsthilfe.
Volks- und verfassungswidrige Kosten
Sozialhilfe ist das letzte Netz des Sozialstaats. Sie fällt bescheiden aus: je nach Kanton rund 2200 Franken monatlich für den Alltagsbedarf einer vierköpfigen Familie. Wer dieses Geld nicht erhält, gerät in einen Teufelskreis aus Verschuldung, chronischer Erkrankung und Prekarität, der sich auf die nächste Generation vererben kann.
«Die unfreundliche Ausgestaltung der Sozialhilfe führt dazu, dass die volkswirtschaftlichen Kosten steigen», resümiert Coullery. Die Sozialhilfe zu verweigern spart der Gemeinde kurzfristig Geld und verteuert sie langfristig für alle.
Artikel 12 der Bundesverfassung garantiert allen Bürgerinnen und Bürgern das Recht auf ein menschenwürdiges Dasein. Andreas Hediger, Geschäftsleiter der Unabhängigen Fachstelle für Sozialhilferecht, mahnt: «Leben heisst mehr als überleben. Für armutsbetroffene Eltern wird jeder Kindergeburtstag zum Drama, weil das Geld fehlt.»
Was der Bund tun kann
Hediger fordert, dass der Bund das Steuer in die Hand nimmt und die Sozialhilfe nicht länger den Kantonen überlässt. Auch Studer und Coullery sehen Handlungsbedarf: Alle Kantone könnten mehr tun, um Berechtigten zu ihrem Recht zu verhelfen. Die Reform des Sozialhilferechts ist damit eine Frage der Verlässlichkeit des Rechtsstaats, nicht nur der Sozialpolitik.
Die Studie zeigt auch, dass die Debatte nicht neu ist. Auch in Österreich wird über neue Sätze und Fristen bei der Sozialhilfe verhandelt. Die Schweiz hat die Chance, mit einer klaren Kompetenzregelung und kantonaler Kostenbeteiligung ein bewährtes System funktional zu modernisieren.
FAQ
Welche Kantone haben laut Studie die unfreundlichste Sozialhilfepraxis?
Freiburg, Graubünden, Nidwalden, Obwalden, Schaffhausen, Schwyz, St. Gallen, Thurgau, Uri und Wallis schneiden am schlechtesten ab.
Wie viel Sozialhilfe erhält eine vierköpfige Familie?
Je nach Kanton rund 2200 Franken monatlich für die alltäglichen Bedürfnisse.
Warum entfernen Gemeinden Stühle aus Sozialamts-Wartezimmern?
Laut der Studie, um Hilfesuchende abzuschrecken und sie zum vorzeitigen Gehen zu bewegen und so Anträge zu verhindern.
