SP-Nationalrätin Laurence Fehlmann Rielle verlangt mit einer Motion, dass der Bundesrat grosse Detailhändler dazu anhält, ihre Kassenbereiche gesünder zu gestalten. Wie 20 Minuten am 20. Oktober berichtete, soll Kindern beim Warten an der Kasse künftig die Konfrontation mit Süssigkeiten erspart bleiben. Die Branche und bürgerliche Politiker wehren sich gegen den Vorstoss.
Die Genferin bringt das Thema bereits zum zweiten Mal ins Parlament. 2021 sprach sich der Bundesrat damals für eine unverbindliche Empfehlung an die Grossverteiler aus. Seither habe sich nichts verbessert, kritisiert Fehlmann Rielle, die Situation habe sich vielmehr verschlechtert.
Was die Motion konkret verlangt
Fehlmann Rielle verlangt vom Bundesrat Massnahmen, damit Kinder an den Kassen grosser Geschäfte nicht mehr massiv ungesunden Produkten ausgesetzt sind. Sie begründet den Vorstoss mit Zahlen zur Volksgesundheit: In der Schweiz seien 43 Prozent der Bevölkerung übergewichtig oder fettleibig, und auch Kinder und Jugendliche blieben davon nicht verschont.
Zur Untermauerung verweist die SP-Politikerin auf eine Analyse des Westschweizer Konsumentenverbands. Demnach hat die Organisation über 2200 Produkte in 30 Geschäften untersucht. Das Ergebnis: 98 Prozent der bedienten Kassen in Genf sind mit Süssigkeiten bestückt, im übrigen Teil der Westschweiz sieht es nicht besser aus. Fehlmann Rielle spricht von einem für Kinder und Jugendliche schädlichen Marketing und fordert dessen Ende im Kassenbereich.
Kritik aus der Mitte: Der Staat soll nicht bevormunden
Mitte-Nationalrat Thomas Rechsteiner aus Appenzell Innerrhoden hält wenig von der Motion. Sein Fazit: «Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht.» Der Jugendschutz sei zwar wichtig, doch der Staat müsse nicht zusätzlich bestimmen, was an der Supermarktkasse stehen dürfe. Wer Kinder vor jeder Versuchung bewahren wolle, erziehe sie nicht zu selbstständigen Menschen.
Wir brauchen mündige Bürger, keine staatlich beaufsichtigten Einkaufswagen.
Rechsteiner betont die marktwirtschaftliche Ordnung: Grossverteiler, Bäckereien, Metzgereien und kleine Detailhandelsläden dürften ihr Sortiment im Rahmen der geltenden Gesetze frei gestalten. Die Kaufentscheidung liege bei den Kunden, die Erziehung der Kinder bei den Eltern. Auch den gesundheitlichen Nutzen bezweifelt er. Eine andere Kassenauslage ersetze weder eine ausgewogene Ernährung noch einen Spaziergang. Wer weniger Zucker konsumieren wolle, brauche dafür kein Verbot.
Detailhandel wehrt sich gegen Eingriff in die Ladengestaltung
Die IG Detailhandel, die die Interessen von Coop, Migros und Denner vertritt, beurteilt den Vorstoss kritisch. Sprecher Manuel Toma sagte gegenüber 20 Minuten, die Forderung greife sehr stark in die Angebots- und Ladengestaltung ein. Zudem sei äusserst fraglich, ob die Massnahme einen spürbaren Effekt auf die Ernährung der Kinder habe.
Die Produktauswahl an den Kassen sei vielfältig, so Toma. Oft gebe es Alternativen wie salzige Snacks oder Trockenfrüchte. Frische Artikel wie Früchte und Gemüse seien dagegen sehr pflegeintensiv und eigneten sich deshalb nicht für den Kassenbereich. In vielen Filialen existierten zudem Selbstbedienungskassen ohne Süssigkeiten.
Der Branchensprecher widerspricht auch der Darstellung, dass die Snacks gezielt in Reichweite von Kindern platziert würden. Sie seien vielmehr für wartende Erwachsene bestimmt. «Letztendlich sind es die Eltern, die entscheiden, welche Produkte sie für ihre Kinder kaufen, und sie wissen, was für sie geeignet ist», betont Toma.
Grundsatzfrage: Wo endet die Verantwortung des Staates?
Hinter dem Vorstoss steht eine grundsätzliche Debatte über das Verhältnis von Staat, Markt und Familie. Die Befürworter verweisen auf die Gesundheitskosten und die bewusst platzierten Verführungsfallen an einem Ort, an dem Kunden zwingend warten müssen. Die Gegner halten dagegen, dass die Schweiz auf ein funktionierendes System der Selbstverantwortung setze, das nicht durch Einzelvorschriften ausgehöhlt werden dürfe.
Dabei ist der Vorwurf der Symbolpolitik nicht von der Hand zu weisen. Eine umgebaute Kassenauslage bekämpft weder Übergewicht noch ungesunde Ernährungsgewohnheiten an deren Ursachen. Die eigentliche Arbeit geschieht in den Familien, in der Schule und in der Gesundheitsförderung. Ein staatlich verordneter Kassenbereich mag politische Punkte bringen; ob er die Zahlen der Bundesamt-Statistiken senkt, ist eine andere Frage.
Zugespitzt formuliert: Wenn der Staat bereits die Platzierung von Gummibärchen reguliert, wo endet dann sein Regelungsanspruch? Der Katalog denkbare Eingriffe liesse sich beliebig fortsetzen, von der Getränkeabteilung bis zum Bäckereifenster. Ein Rechtsstaat, der seine Bürger ernst nimmt, tut gut daran, solche Grenzen klar zu ziehen.
Wie es weitergeht
Als Nächstes muss sich der Bundesrat zur Motion äussern, bevor sie in den Nationalrat kommt. Stimmt die grosse Kammer zu, befasst sich auch der Ständerat mit der Forderung. Wird der Vorstoss in beiden Räten angenommen, ist der Bundesrat mit der Umsetzung beauftragt.
Angesichts der Mehrheitsverhältnisse in beiden Kammern dürfte die Motion kein Selbstläufer sein. Die ablehnende Haltung der Mitte und des Detailhandels deutet darauf hin, dass die Debatte weniger um Kassenregale als um die Frage geführt wird, wie viel Bevormundung sich eine freie Gesellschaft leisten will.
Häufige Fragen
Was fordert die Motion von Laurence Fehlmann Rielle?
Die SP-Nationalrätin verlangt vom Bundesrat Massnahmen, damit an den Kassen grosser Geschäfte keine Süssigkeiten mehr gezielt Kindern ausgesetzt sind. Gesündere Alternativen sollen die Schokoriegel und Gummibärchen ersetzen.
Wie viele Kassen in der Westschweiz führen Süssigkeiten?
Laut einer Analyse des Westschweizer Konsumentenverbands sind 98 Prozent der bedienten Kassen in Genf mit Süssigkeiten bestückt. Im übrigen Teil der Westschweiz sei die Situation vergleichbar.
Wie reagiert der Detailhandel auf den Vorstoss?
Die IG Detailhandel beurteilt die Motion kritisch. Sie greife stark in die Ladengestaltung ein, und ein spürbarer Effekt auf die Kinderernährung sei fraglich. Die Verantwortung liege bei den Eltern.
