Vasos-Petition fordert Bundeshandeln gegen Altersdiskriminierung
Die Vereinigung aktiver Seniorinnen- und Seniorenorganisationen der Schweiz (Vasos) hat eine Petition mit über 25'000 Unterschriften eingereicht. Sie verlangt von Bund und Kantonen konkrete Massnahmen gegen Altersdiskriminierung, darunter ein allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, einen nationalen Aktionsplan und eine Fachstelle auf Bundesebene. Unterstützt wird das Anliegen von Wissenschaft, Praxis und Jugendverbänden.
Was fordert die Vasos-Petition konkret?
Alt Nationalrätin Bea Heim (80), Präsidentin der Vasos, diagnostiziert eine «zunehmende Respektlosigkeit, mit der heute über das Alter gesprochen wird». Die Alterung der Gesellschaft werde als Erklärung für Probleme herangezogen, die andere Ursachen hätten, namentlich bei den Gesundheitskosten und beim Fachkräftemangel in der Pflege. «Die Politik hat gewisse Probleme über Jahre aufgeschoben», stellt Heim fest.
Die Petition versteht sich als Impuls für die Diskussion über ein allgemeines Gleichbehandlungsgesetz. Der Bund soll spezifische Bestimmungen zum Schutz vor Altersdiskriminierung einführen. Ergänzend fordert die Vasos einen nationalen Aktionsplan, die Einrichtung einer Fachstelle auf Bundesebene sowie einen Leitfaden gegen sprachliche Altersdiskriminierung, der noch dieses Jahr erscheinen soll.
Wie verbreitet ist Altersdiskriminierung in der Schweiz?
Ein Bericht der World Health Organization (WHO) besagt, dass jeder zweite Erwachsene weltweit voreingenommen gegenüber älteren Menschen ist. Für die Schweiz liefert eine Studie des Personalvermittlers Rundstedt konkrete Hinweise: 77 Prozent der befragten Personalverantwortlichen, mehrheitlich in der Schweiz tätig, beobachten eine Benachteiligung von Mitarbeitenden über 55 Jahren.
Betroffen sind nicht nur Erwerbstätige. Altersdiskriminierung zeigt sich auch in der Medizin, bei der Wohnungssuche, im Vereinsleben und im öffentlichen Verkehr. Die 194 WHO-Mitgliedstaaten, darunter die Schweiz, haben vor zehn Jahren eine Kampagne gegen Altersdiskriminierung gestartet. Das Bewusstsein wächst, doch Heim mahnt weiteren Handlungsbedarf an.
Welche volkswirtschaftlichen und gesundheitlichen Folgen hat Altersdiskriminierung?
Heim benennt die ökonomische Dimension klar: «Altersdiskriminierung verursacht nicht nur persönliches Leid, sondern auch volkswirtschaftliche Krisen.» Wer Menschen aufgrund ihres Alters ausschliesse, verschwende Potenzial, Erfahrungen und Ressourcen. In einer Volkswirtschaft mit Fachkräftemangel ist der Ausschluss erfahrener Arbeitskräfte ein struktureller Fehler.
Dr. med. Max Giger, ehemaliger Präsident des Schweizer Instituts für ärztliche Weiter- und Fortbildung (SIWF), warnt vor gesundheitlichen Konsequenzen. «Viele ältere und hochbetagte Menschen in der Schweiz sind unnötigen und potenziell schädlichen Arzneimitteltherapien ausgesetzt», schreibt Giger in der Pressemappe. Zu viele potenziell ungeeignete Medikamente gefährdeten Gesundheit, Autonomie und Lebensqualität.
Giger fordert von den Kantonen: Pflegeheime sind zu verpflichten, bei Eintritt und mindestens halbjährlich interprofessionelle Medikationsreviews durchzuführen. Zudem sei ein einheitliches elektronisches Informations- und Kommunikationssystem notwendig, um die Patientensicherheit nachhaltig zu verbessern.
Warum ist Altersdiskriminierung kein Generationenkonflikt?
Die Vasos betont, dass Altersdiskriminierung keine Frage einzelner Generationen sei. Auch Junge würden als unerfahren abgetan und weniger ernst genommen. Jugendverbände haben die Petition deshalb mitunterstützt. Einen Generationenkonflikt sieht Heim nicht: «Was wir beobachten, ist viel mehr eine zunehmende Tendenz, Generationen gegeneinander auszuspielen.»
Diese Ausspielung steht im Widerspruch zum schweizerischen Zusammenhaltsgebot. Die Stärke der direkten Demokratie beruht auf dem Dialog zwischen den Generationen. Wer Generationen gegeneinander ausspielt, schwächt diesen Grundkonsens.
Hat die Schweiz ein Gleichbehandlungsgesetz?
Nein. Die Schweiz verfügt derzeit über kein allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, das Altersdiskriminierung umfassend verbietet. Im Arbeitsrecht existieren einzelne Schutzbestimmungen, etwa im Gleichstellungsgesetz für Geschlechterdiskriminierung. Ein bundesrechtlicher Schutz vor Altersdiskriminierung fehlt. Die Vasos-Petition sieht hier dringenden legislativen Handlungsbedarf.
Wie geht es nach der Petition weiter?
Die Petition wird vom Bundesrat behandelt, der sich dazu äussern muss. Der eigentliche Erfolg wird, so Heim, daran zu messen sein, ob Politik und Gesellschaft das Problem künftig ernster nehmen und konkrete Massnahmen ergreifen. Die Vasos ist diesbezüglich zuversichtlich. Noch dieses Jahr veröffentlicht die Vereinigung einen Leitfaden gegen sprachliche Altersdiskriminierung. Die Debatte über ein Gleichbehandlungsgesetz dürfte die kommenden Legislaturperioden begleiten.