Lehrvertrag und Jugendarbeitsschutz: Was Lernende in der Schweiz wissen müssen
Fast zwei Drittel der Jugendlichen in der Schweiz absolvieren eine Berufslehre. Die Rechte dieser jungen Menschen sind gesetzlich klar geregelt. Nicole Cornu, beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) für die Berufsbildung zuständig, erläutert die zentralen Schutzbestimmungen und gibt praktische Hinweise für den Umgang mit Konflikten im Lehrbetrieb.
Welche Rechte haben Lernende in der Berufslehre?
Die Berufslehre ist keine normale Arbeit, sondern eine Ausbildung. Lernende haben ein gesetzliches Recht auf eine qualitativ hochwertige Begleitung und Ausbildung. Dazu gehört auch das Recht auf Erholung. Für Minderjährige beträgt die maximale tägliche Arbeitszeit neun Stunden. Wer unter 20 Jahre alt ist, hat Anspruch auf fünf Wochen Ferien pro Jahr. Überstunden sind für Lernende grundsätzlich nicht erlaubt, ausser in eng definierten Ausnahmefällen.
Was tun bei Verstössen gegen den Jugendarbeitsschutz?
In der Praxis kommt es vor, dass Betriebe die Höchstarbeitszeiten überschreiten. Ein Beispiel: Ein Vater berichtete, dass seine Tochter im zweiten Lehrjahr teilweise über 13 Stunden pro Tag arbeiten musste. Dies ist rechtlich unzulässig. Nicole Cornu rät: „Das Wichtigste ist, dass man solche Probleme nicht zu lange für sich behält.