SMS-Betrüger zu bedingter Haft verurteilt: Polizei erbeutet seltene Technik
Das Strafgericht Baselland hat einen chinesischen Staatsbürger wegen massenhafter SMS-Betrüge zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Der Mann hatte im Oktober 2025 in den Kantonen Baselland, Basel-Stadt und Zürich mit einem sogenannten SMS-Blaster Phishing-Nachrichten an rund 100'000 Smartphones pro Tag verschickt. Der Fall ist bemerkenswert, weil die Polizei nicht nur den Täter fassen, sondern auch das seltene technische Gerät beschlagnahmen konnte, das sie nun zu Schulungszwecken nutzt.
Wie die Polizei den Täter aufspürte
Die Festnahme gelang dank der Zusammenarbeit mit der Swisscom. Der Mobilfunkanbieter erkannte ein auffälliges Muster, als sich zahlreiche Handys gleichzeitig mit dem SMS-Blaster verbanden. Auf einer Karte wurde der ungefähre Standort des Geräts dargestellt. Die Ermittler konnten den Mann daraufhin in der dicht besiedelten Region zwischen Muttenz und Basel stellen, wo er mit dem SMS-Blaster in einem Auto unterwegs war.
Lukas Benninger, Experte für Cyberbedrohung bei der Swisscom, erklärte gegenüber SRF: „Ist ein SMS-Blaster im Einsatz, verbinden sich viele Handys mit ihm. Das ergibt ein Muster. Entsprechend der Auffälligkeiten wird der Standort des SMS-Blasters auf einer Karte dargestellt.“
Die Technik des SMS-Blasters
Ein SMS-Blaster ist ein mobiles Gerät, das sich als die beste verfügbare Mobilfunkantenne ausgibt. Smartphones in einem Umkreis von 500 bis 1000 Metern verbinden sich mit ihm. Der Blaster schaltet die Handys kurzfristig auf das veraltete 2G-Netz um, wo er eine Sicherheitslücke ausnutzt, um ungeprüft SMS zu versenden. Die Täter müssen die Telefonnummern der Empfänger nicht kennen.
Vor Gericht gab der Staatsanwalt an, er habe trotz eines technischen Studiums zuvor noch nie einen SMS-Blaster gesehen. Die Polizei durfte das erbeutete Material behalten und hat das Gerät intensiv studiert und nachgebaut, um es für Schulungszwecke zu nutzen.
Das Urteil und die Hintergründe
Der bald 48-jährige Chinese war am Donnerstag nicht vor dem Baselbieter Strafgericht erschienen. Er hatte seine Taten gestanden und die Schweiz bereits verlassen. Neben der bedingten Haftstrafe erhielt er einen fünfjährigen Landesverweis und muss für die Verfahrenskosten von über 40'000 Franken aufkommen.
Das Verfahren wurde verkürzt durchgeführt. Der Verteidiger bezeichnete seinen Mandanten als „kleinen ausführenden Fahrer“, der wenig zu sagen gehabt habe. Der Verurteilte sehe sich als „Opfer einer mafiösen Organisation“. Der Staatsanwalt widersprach dieser Einschätzung, räumte jedoch ein, dass der Mann zwar für seine Arbeit bezahlt worden sei, aber nichts vom erbeuteten Geld erhalten habe.
Ausblick und weitere Ermittlungen
Es ist klar, dass der Verurteilte nicht alleine handelte. Neben dem SMS-Blaster verbleiben weitere seiner Gegenstände bei der Polizei. Die Behörden hoffen, damit zwei Mittäter ausfindig machen zu können. Die Phishing-SMS waren unter anderem im Namen der Migros und der UBS verschickt worden und führten auf gefälschte Seiten, um an Kreditkartendaten zu gelangen. Ob in der Schweiz tatsächlich Geld geflossen ist, ist nicht bekannt.
FAQ: Häufige Fragen zum Fall
Warum ist die Festnahme eines SMS-Betrügers so selten?
Weil die Täter mit den SMS-Blastern mobil unterwegs sind, ist es schwierig, sie zu orten. Die Technik erlaubt es, innerhalb kurzer Zeit an verschiedenen Orten zu agieren, ohne eine feste Infrastruktur zu hinterlassen.
Was macht die Polizei mit dem beschlagnahmten SMS-Blaster?
Die Polizei hat das Gerät intensiv studiert und nachgebaut, um es für Schulungszwecke zu nutzen. Dies soll helfen, künftige Angriffe besser zu erkennen und zu verhindern.
Welche Rolle spielte die Swisscom bei der Aufklärung?
Die Swisscom erkannte das ungewöhnliche Verbindungsmuster vieler Handys und gab der Polizei den entscheidenden Hinweis auf den Standort des SMS-Blasters. Ohne diese Kooperation wäre die Festnahme kaum möglich gewesen.