Debitkarten-Betrug offenbart Schwächen im Schweizer Bankensystem
Ein Betrugsfall bei der Alternativen Bank Schweiz (ABS) wirft grundlegende Fragen zur Sicherheit des heimischen Zahlungsverkehrs und zur Verantwortung der Finanzinstitute auf. Der Fall zeigt exemplarisch, wie Kunden zwischen Bankrichtlinien und Versicherungsbestimmungen eingeklemmt werden können.
56 betrügerische Abbuchungen bleiben unentdeckt
Ein Kunde aus Biel wurde Opfer eines systematischen Debitkarten-Betrugs. Betrüger führten 56 Abbuchungen durch, fast alle im Betrag von 44.90 Franken, was einem Gesamtschaden von rund 2600 Franken entspricht. Das Sicherheitssystem der ABS schlug trotz der auffälligen Häufung gleichförmiger Transaktionen keinen Alarm.
Obwohl der Kunde seine Sorgfaltspflicht nicht verletzt hatte und die Bank grundsätzlich zur vollständigen Schadenersetzung verpflichtet gewesen wäre, übernahm die ABS zunächst nur 35 Abbuchungen im Wert von etwa 1500 Franken. Den Rest sollte eine dem Kunden unbekannte Cyberversicherung übernehmen.
Automatische Cyberversicherung als Lösung
Wie sich herausstellte, verfügen alle Inhaber einer Debit Mastercard der ABS seit Juni automatisch über eine Cyberversicherung der Europäischen Reiseversicherung (ERV). Diese deckt Schäden bis zu 3000 Franken ab. Nach einer Prüfung zahlte die ERV die verbleibenden 21 betrügerischen Abbuchungen von rund 1100 Franken unkompliziert zurück.
Systemische Schwächen im Sicherheitssystem
Die ABS rechtfertigte das Versagen ihres Sicherheitssystems mit dem Argument, dass «Transaktionen, die in kurzen Abständen und mit den genannten Beträgen getätigt werden, nicht unbedingt einen Betrugsfall darstellen». Vergleichbare Muster könnten beispielsweise beim Gaming auftreten.
Diese Begründung offenbart jedoch eine problematische Schwäche: Wenn Sicherheitssysteme derart offensichtliche Betrugsmuster nicht erkennen können, stellt dies die Wirksamkeit des gesamten Schutzsystems in Frage.
Mastercard-Regelung begrenzt Rückforderungen
Die Begrenzung auf 35 Transaktionen resultiert aus dem Vergütungssystem zwischen Kunden- und Händlerbanken. Mastercard erklärt, dass Kundenbanken maximal 35 betrügerische Abbuchungen von der Händlerbank zurückfordern können. Diese Regelung soll verhindern, dass Kartenherausgeber jede betrügerische Transaktion durchwinken, im Wissen, dass sie diese weiterbelasten können.
Ungewöhnliches Vorgehen der ABS
Das Vorgehen der ABS wird als ungewöhnlich eingestuft. Normalerweise übernehmen Schweizer Banken bei erwiesener Unschuld des Kunden den vollständigen Schaden. Die mangelhafte Information des Kunden über die automatische Cyberversicherung verstärkt den Eindruck einer unzureichenden Kundenbetreuung.
Dieser Fall verdeutlicht die Notwendigkeit, die Sicherheitsstandards im Schweizer Bankenwesen zu überprüfen und die Transparenz gegenüber den Kunden zu verbessern. Nur durch klare Kommunikation und wirksame Schutzmechanismen kann das Vertrauen in unser Finanzsystem langfristig gesichert werden.