Bondo-Prozess: Freispruch für Geologen gefordert
Am Montag ist in Pontresina der Prozess um den Bergsturz von Bondo vom August 2017 eröffnet worden. Die Verteidigung des angeklagten Geologen Julien P. hat Freispruch beantragt. Der Bergsturz sei nicht voraussehbar gewesen, eine Sperrung der Wanderwege weder zumutbar noch angezeigt. Fünf Personen sind angeklagt, darunter die damalige Gemeindepräsidentin und heutige FDP-Nationalrätin Anna Giacometti.
Was geschah beim Bergsturz von Bondo?
Am 23. August 2017 lösten sich drei Millionen Kubikmeter Fels vom Piz Cengalo und stürzten ins Val Bondasca. Acht Berggänger aus der Schweiz, Deutschland und Österreich kamen ums Leben. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten mehrfach fahrlässige Tötung vor. Neben Giacometti sind zwei Geologen, ein Forstingenieur und ein Förster angeklagt.
Welche Rolle spielten die Warnsignale vor dem Unglück?
Der Streit dreht sich um die Tage vor dem Unglück. Laut Staatsanwaltschaft hatte sich die Gefahrenlage bereits im Juli 2017 deutlich verändert. Ein unabhängiger Geologe bezeichnete die Situation am 10. August als alarmierend und nahe an einer Katastrophe. Elf Tage vor dem Bergsturz wurde das Gebiet per Helikopter begutachtet. In einem E-Mail der Expertengruppe hiess es danach allerdings: „Gemäss unserem Flug ist das Ganze wohl doch nicht so kritisch.“
Genau hier liegt die Achillesferse der Anklage: Es gab Warnsignale, aber offenbar keine Einigkeit darüber, was sie bedeuteten. Der Staatsanwalt argumentiert, spätestens zu diesem Zeitpunkt sei das Risiko unvertretbar hoch gewesen. Hätte man die Wege zugemacht, wäre die Tragödie ausgeblieben: „Durch die Sperrung der Wege hätte ihr Tod mit hoher Wahrscheinlichkeit verhindert werden können.“
Wie verteidigt sich Anna Giacometti?
Die damalige Gemeindepräsidentin weist die Verantwortung zurück und verweist auf die Kantons- und Gemeindemitarbeiter. „Ich habe den Experten vertraut“, sagte sie vor Gericht. Von einer erhöhten Gefahrenlage habe sie nichts gewusst, eine Sperrung der Wege sei nie diskutiert worden. Ihre Aussage „Aus heiterem Himmel sperrt man keine Wege“ sorgte für Aufsehen.
Sämtliche weiteren Beschuldigten verweigerten die Aussage. Es entsteht ein Verantwortungs-Pingpong: Die Gemeinde verweist auf die Experten, die Verteidigung der Experten auf die Unsicherheit der damaligen Erkenntnisse. Für das Gericht wird entscheidend sein, was die Beschuldigten damals vernünftigerweise wissen konnten.
Was sagen die Verteidiger der Experten?
Die Verteidigung greift genau diesen Punkt an. Kleinere Felsstürze seien nicht automatisch Vorboten eines grossen Bergsturzes. Die angeklagten Geologen vertreten eine „dezidiert andere Auffassung“ als der unabhängige Gutachter der Staatsanwaltschaft. Der Anwalt eines angeklagten Forstingenieurs sagte: „Den Wanderern war das Restrisiko bekannt, und sie haben es in Kauf genommen.“ Der Verteidiger von Geologe Julien P. bezeichnet die Anklage als „mangelhaft und ungenügend“, das Gutachten als „tendenziös“.
Wie reagieren die Angehörigen der Opfer?
Für die Angehörigen der acht Opfer ist diese Unsicherheit schwer auszuhalten. Opfer-Anwalt Reto Nigg bringt ihre Sicht auf den Punkt: „Der Bergsturz vor fast neun Jahren war unvermeidlich. Die acht Toten nicht.“ Seine Klienten wollten keine finanziellen Vorteile, sondern Erklärungen und Erkenntnisse über das Krisenmanagement von damals.
Welche Strafen fordert die Staatsanwaltschaft?
Überraschend fordert die Anklage lediglich bedingte Geldstrafen, obwohl der Staatsanwalt überzeugt ist, dass die fünf Angeklagten für den Tod von acht Berggängern verantwortlich sind. Am Montag haben die Staatsanwaltschaft, die Opferseite und zwei von fünf Verteidigern plädiert. Am Dienstag geht es ab 8 Uhr weiter mit den Plädoyers der übrigen drei Anwälte. Das Urteil ist für den 4. September angekündigt. Es gilt die Unschuldsvermutung.