Bundesanwaltschaft ermittelt gegen Schweizerin wegen Terror-Verdachts
Die Bundesanwaltschaft führt seit September 2024 ein Strafverfahren gegen die 36-jährige Schweizerin Melanie S. wegen des Verdachts der Unterstützung einer Terrororganisation. Der Fall zeigt exemplarisch die Herausforderungen im Umgang mit extremistischen Äusserungen in den sozialen Medien.
Hasserfüllte Botschaften und Drohungen
Melanie S. fiel durch radikale Äusserungen auf Instagram auf. Sie teilte das Bild eines verletzten Kindes mit der Drohung: "Schöne Grüsse an Herrn Eberhard vom Blick. Irgendwann ist das Ihre Tochter." In einem weiteren Post äusserte sie den Wunsch, eine Atombombe möge Israel "ein für allemal auslöschen".
Die 36-Jährige inszenierte sich einerseits als Helferin für Kinder in Gaza, hetzte jedoch gleichzeitig gegen Israel und jüdische Personen. Die Organisation "Save Gaza's Children" distanzierte sich von ihr und betonte, S. sei nur kurzzeitig Mitglied gewesen und wegen ihrer Äusserungen entfernt worden.
Rechtliche Konsequenzen
Gegen S. liegen zwei Strafanzeigen vor: Fabian Eberhard, stellvertretender Chefredaktor des "Sonntagsblick", erstattete Anzeige wegen Drohung und Darstellung von Gewalt. Jonathan Kreutner, Generalsekretär des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebunds, reichte eine Anzeige auf Grundlage der Antirassismus-Strafnorm ein.
Diese Verfahren werden nun mit den Ermittlungen der Bundesanwaltschaft wegen Unterstützung einer Terrororganisation gebündelt. Die Bundesanwaltschaft bestätigte lediglich, dass ein Strafverfahren gegen eine Person wegen des Verdachts der Beteiligung an einer terroristischen Organisation geführt wird.
Hamas-Verbot als rechtliche Grundlage
Das im Mai 2024 in Kraft getretene Hamas-Verbot durch das Parlament könnte die rechtliche Grundlage für das Vorgehen darstellen. Erst kürzlich gab die Bundesanwaltschaft bekannt, erstmals Untersuchungen im Zusammenhang mit diesem Verbot eröffnet zu haben.
Kreutner vom SIG begrüsst die Ermittlungen: "Das Hamas-Verbot schafft in der Schweiz die notwendige rechtliche Klarheit, um terroristische Ideologien und Strukturen nicht nur politisch zu verurteilen, sondern auch strafrechtlich konsequent zu verfolgen." Er betont, dass ein konsequentes Vorgehen gegen terroristische Strukturen ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit der gesamten Gesellschaft sei.
Bedeutung für die Schweizer Rechtspraxis
Der Fall verdeutlicht die Herausforderungen im Umgang mit Extremismus in den sozialen Medien. Die Übernahme durch die Bundesanwaltschaft signalisiert die Schwere der Vorwürfe und könnte wegweisend für künftige Verfahren sein.
Für S. gilt bis zum Abschluss der Ermittlungen die Unschuldsvermutung. Sie wollte sich zu den Vorwürfen nicht äussern.