Terrorismus-Vorwurf: Bundesanwaltschaft übernimmt Fall der «Gaza-Helferin»
Die Bundesanwaltschaft der Schweiz führt seit September 2024 ein Strafverfahren gegen die 36-jährige Schweizerin Melanie S. wegen Verdachts auf Unterstützung einer Terrororganisation. Der Fall zeigt exemplarisch, wie das im Mai wirksam gewordene Hamas-Verbot nun erstmals zur Anwendung kommt.
Hetze und Drohungen in sozialen Medien
Die Beschuldigte hatte auf Instagram wiederholt zu Gewalt gegen Israel aufgerufen und antisemitische Äusserungen verbreitet. In einem Post wünschte sie sich, eine Atombombe möge «dieses kranke Volk ein für allemal auslöschen». Zudem bedrohte sie konkret Personen, darunter einen Journalisten des Blick mit den Worten: «Irgendwann ist das Ihre Tochter», begleitet vom Bild eines verletzten Kindes.
Während S. sich öffentlich als Helferin für Kinder in Gaza inszenierte, distanzierte sich die Organisation «Save Gaza's Children» von ihr. Die Gruppe betonte, S. sei nur kurzzeitig in einem Chat gewesen und wegen ihrer extremen Äusserungen entfernt worden.
Rechtliche Konsequenzen verstärken sich
Gegen die Beschuldigte liegen bereits zwei Strafanzeigen vor: Fabian Eberhard, stellvertretender Chefredaktor des Sonntagsblick, erstattete Anzeige wegen Drohung und Darstellung von Gewalt. Jonathan Kreutner, Generalsekretär des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebunds, klagte aufgrund der Antirassismus-Strafnorm.
Die Bundesanwaltschaft bündelt nun diese Verfahren mit ihren eigenen Ermittlungen wegen Terrorismus-Unterstützung. Dies unterstreicht die Schwere der Vorwürfe und die Bedeutung des neuen Hamas-Verbots für die Schweizer Rechtsprechung.
Bedeutung für die innere Sicherheit
Kreutner vom SIG begrüsst die Übernahme durch die Bundesanwaltschaft: «Das Hamas-Verbot schafft in der Schweiz die notwendige rechtliche Klarheit, um terroristische Ideologien strafrechtlich konsequent zu verfolgen.» Er verweist auf internationale Anschläge als Beweis dafür, dass Extremismus reale Gewalt nach sich ziehe.
Der Fall verdeutlicht die Herausforderungen im Umgang mit radikalen Inhalten in sozialen Medien und die Notwendigkeit klarer rechtlicher Instrumente. Die Bundesanwaltschaft äussert sich aufgrund des laufenden Verfahrens nicht zu Details. Für die Beschuldigte gilt die Unschuldsvermutung.
Diese Entwicklung markiert einen wichtigen Präzedenzfall für die Anwendung des Hamas-Verbots und könnte wegweisend für künftige Verfahren gegen Terrorismus-Unterstützung in der Schweiz werden.