Tod nach Schönheits-OP in Istanbul: Waadtländer Familie fordert Antworten
Eine 51-jährige Frau aus dem Kanton Waadt reiste im April für eine Schönheitsoperation nach Istanbul und starb dort. Vier Monate später fehlen ihrer Familie weiterhin entscheidende Dokumente: Autopsie- und Polizeibericht sind unvollständig, die Todesumstände bleiben unklar. Die Angehörigen fordern nun vom Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) Aufklärung und warnen vor den Risiken von Operationen im Ausland.
Was geschah in Istanbul?
Die 51-Jährige flog Mitte April in die türkische Metropole, offiziell zur Erneuerung ihrer Brustimplantate. Wie ihr Partner gegenüber 20 Minuten erklärte, hatte sie sich in Wirklichkeit für ein Facelifting entschieden. Sie reiste allein, mit 5000 Franken in bar und einem von einer Agentur organisierten Rundum-Paket, das Flüge, Transfers und Klinikfahrten umfasste.
Nach der Operation schrieb sie ihrem Partner zunächst, dann rief sie ihn an. „Sie wirkte panisch. Ich musste ihr helfen, sich mit Atemübungen zu beruhigen“, berichtet er. In den folgenden Tagen, zurück im Hotel, schickte sie kryptische Nachrichten: Sie habe einen Verband über den Augen getragen, die manchmal bluteten. Danach blieben ihre Anrufe und Nachrichten unbeantwortet.
Unklare Todesumstände und lückenhafte Berichte
Zwei Tage später stand die Waadtländer Polizei bei den Grosseltern der Tochter vor der Tür. Die Beamten konnten jedoch kaum Klarheit verschaffen. Die 22-jährige Tochter begann daraufhin eigene Nachforschungen. „Ich kontaktiere zuerst die Klinik, die mir nicht antwortet, dann das Hotel, das mich an die Agentur verweist“, sagt sie.
Ein Polizeibericht existiert, ist aber lückenhaft. „Wir wissen weder, wo sie tot aufgefunden wurde, noch wie. Der türkische Bericht erwähnt einen möglichen Suizid, die Sterbeurkunde des Konsulats nennt eine unbekannte Todesursache, und das Schweizer Bestattungsunternehmen hat uns stark davon abgeraten, ihren Leichnam zu sehen – so entstellt sei ihr Gesicht gewesen“, erzählt die Tochter. Zudem belege kein Dokument die Narkose, die verabreichten Medikamente oder die Nachbetreuung.
Welche Rolle spielt das EDA?
Die Familie wandte sich an das EDA, das jedoch nur begrenzte Möglichkeiten hat. Laut EDA sind bei einem Todesfall im Ausland die lokalen Behörden für die Untersuchung zuständig. Diese leiten die Dokumente in der Regel an die Schweizer Vertretung weiter. „In gewissen Ländern ist es allerdings schwierig oder gar rechtlich unmöglich, eine Sterbeurkunde, einen Polizeibericht oder einen Autopsiebericht zu erhalten“, relativiert das EDA. Die Türkei stelle Autopsieberichte erst nach „mindestens acht Monaten, teilweise auch länger“ aus. Die Angehörigen wurden gebeten, sich im Dezember erneut an die türkischen Behörden zu wenden.
Was bedeutet das für betroffene Familien?
Die Familie der Verstorbenen steht vor erheblichen finanziellen und bürokratischen Hürden. Die Rückführung des Leichnams kostete bereits 6000 Franken, bezahlt von den Grosseltern. Für einen Anwalt vor Ort fehlt das Geld. Zudem verzichtete die Familie auf eine Gegenexpertise, da mehrere Bestattungsdienste darauf hinwiesen, dass der Nutzen durch die bereits erfolgten Eingriffe am Körper stark eingeschränkt sei.
Die Angehörigen fordern nun vor allem Transparenz. „Wenn es einen medizinischen Fehler gab, wenn sie eine Embolie erlitten hat oder ein Problem mit der Medikamenteneinnahme bestand – dann sollen sie es uns sagen“, sagt die Tochter. Ihr Partner ist überzeugt: „Sie hatte Ferien gebucht. Ich glaube nicht an die These des Suizids.“
Wie können sich Angehörige schützen?
Die Tochter will mit ihrer Geschichte auf die Gefahren von Schönheitsoperationen im Ausland aufmerksam machen. „In den sozialen Netzwerken machen Influencerinnen Werbung für Kliniken in der Türkei, in Tunesien. Ich kenne Frauen in meinem Alter, die dorthin reisen.“ Sie hofft auf Austausch mit Menschen, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben.
Für Schweizer Bürger, die im Ausland medizinische Eingriffe planen, empfiehlt das EDA, sich vorab über die lokalen Gegebenheiten zu informieren und die rechtlichen Rahmenbedingungen zu prüfen. Eine umfassende Dokumentation der Behandlung sowie klare Vereinbarungen mit der Klinik können im Ernstfall helfen, Ansprüche geltend zu machen.
Was bleibt zu tun?
Die Familie wartet weiterhin auf Antworten aus der Türkei. Das EDA rät, sich im Dezember erneut an die türkischen Behörden zu wenden. Bis dahin bleibt die Unsicherheit bestehen. Die Tochter appelliert an die Öffentlichkeit: „Ich hoffe, dass sich Menschen mit ähnlichen Erfahrungen bei mir melden.“