Misenso-Konkurs: Was geschieht mit Ihrem Servicevertrag?
Die Akustik- und Optikkette Misenso hat Konkurs angemeldet. Die 18 Filialen in der Schweiz sind geschlossen, 140 Mitarbeitende verlieren ihren Arbeitsplatz. Für Kunden mit laufenden Serviceverträgen oder offenen Bestellungen stellt sich die Frage, ob und wie sie ihre Ansprüche geltend machen können. Die zuständigen Stellen verweisen auf das Konkursamt.
Wie kam es zum Konkurs von Misenso?
Das Unternehmen, das erst im Sommer 2024 von der Migros an die österreichische Hörgerätekette Neuroth verkauft worden war, habe nie rentabel gewirtschaftet, so die Begründung der neuen Eigentümerin. Die Migros hatte Misenso im Rahmen ihrer Restrukturierung abgestossen. Der Konkurs betrifft nicht nur die Beschäftigten, sondern auch zahlreiche Kunden, die noch offene Leistungen erwarten.
Was bedeutet der Konkurs für Kunden mit Serviceverträgen?
Kunden, die etwa für Hörgeräte oder Kontaktlinsen Serviceverträge abgeschlossen haben, fragen sich, ob diese weiterhin gültig sind. Eine betroffene Hörgeräte-Kundin, die ihren Vertrag 2023 bei Misenso abgeschlossen hatte, erkundigte sich beim SRF-Konsumentenmagazin „Espresso“, ob die Migros aus Goodwill einspringe. Die Migros lehnt dies ab: Seit dem Verkauf habe sie keinen Einfluss mehr auf strategische Entscheidungen oder das operative Geschäft der Misenso AG. Allfällige Ansprüche würden im Rahmen des Konkursverfahrens geklärt.
Welche Rolle spielt die Eigentümerin Neuroth?
Neuroth, die Misenso erst vor zwei Jahren übernommen hatte, verweist auf die rechtliche Eigenständigkeit der Misenso AG. Das Unternehmen schreibt, man habe Verständnis für die Verunsicherung der Kunden, doch müssten sich diese für konkrete Ansprüche an das zuständige Konkursamt in Zürich wenden. Im Bereich Hörakustik biete Neuroth jedoch „wohlwollende, unkomplizierte, individuelle Lösungen“ an, ohne jedoch rechtliche Verpflichtungen zu übernehmen.
Wie können Kunden ihre Ansprüche geltend machen?
Das zuständige Konkursamt prüft zunächst die verfügbaren Vermögenswerte der Misenso AG, darunter Geld auf Firmenkonten oder Inventar. Anschliessend werden sämtliche Forderungen zusammengetragen, auch jene von Kunden. Diese fallen in die dritte Rangklasse, nach Löhnen und Sozialversicherungsbeiträgen. Die Aussichten auf eine Rückzahlung sind in der Regel gering. Wichtig zu wissen: Eigentum von Kunden, etwa Brillen oder Hörgeräte, die sich zur Wartung in den Filialen befanden, gehört nicht zur Konkursmasse und kann zurückgefordert werden. Betroffene sollten sich dazu ebenfalls beim Konkursamt melden.
Fazit: Was bleibt für die Kunden?
Der Konkurs der Misenso AG zeigt die Risiken von Serviceverträgen bei insolventen Unternehmen. Kunden haben rechtlich schlechte Karten, ihre Ansprüche durchzusetzen. Die Migros und Neuroth verweisen auf das Konkursverfahren. Für die betroffenen Kunden bleibt nur der Gang zum Konkursamt, um allenfalls einen Teil ihrer Forderungen zu retten. Der Fall unterstreicht die Bedeutung einer kritischen Prüfung von Serviceverträgen und der Wahl eines solventen Anbieters.