Bürokratie für Mini-Vereine: Bern und Luzern fordern Steuererklärung von Kleinstclubs
In den Kantonen Bern und Luzern müssen selbst kleinste Vereine mit wenigen Mitgliedern und minimalen Einnahmen jährlich eine Steuererklärung einreichen. Ein Kassier eines Kubb-Clubs aus Schwarzenburg kritisiert dies als unnötigen Aufwand für Behörden und Ehrenamtliche. Die Fachstelle «Vitamin B» spricht von einer unverhältnismässigen Regelung, während andere Kantone pragmatischere Lösungen anbieten.
Warum müssen Mini-Vereine eine Steuererklärung einreichen?
Ein Hörer von SRF, der als Kassier eines Kubb-Clubs im bernischen Schwarzenburg tätig ist, berichtet von einem erheblichen bürokratischen Aufwand. Der Verein zählt neun Mitglieder, nimmt jährlich 360 Franken an Beiträgen ein und verfügt über ein Vermögen von unter 1000 Franken. Die Berner Steuergrenze liegt bei rund 21'000 Franken Gewinn und 80'000 Franken Vermögen – der Club liegt weit darunter. Trotzdem muss der Kassier jedes Jahr eine Steuererklärung ausfüllen, obwohl der Verein nie Steuern bezahlt hat. Der Club ist weder gemeinnützig noch kirchlich, weshalb eine Steuerbefreiung nicht möglich ist.
Der Kassier betont, es gehe ihm nicht um den eigenen Aufwand, sondern um jenen der Behörden: «Die Steuerverwaltung muss alles prüfen und schickt mir danach jedes Mal neun ausgedruckte Seiten zurück – nur um zu bestätigen, dass wir keine Steuern zahlen müssen.» Er vermutet, dass es im Kanton Bern Hunderte oder Tausende solcher Vereine gibt, und kritisiert den Leerlauf angesichts der aktuellen Debatte um die Individualbesteuerung, bei der die Kantone lautstark über zusätzliche Steuererklärungen klagten.
Wie reagieren die Kantone auf die Kritik?
Die Fachstelle «Vitamin B», die Schweizer Vereine unterstützt, bezeichnet die Regelung als unverhältnismässig. Elsbeth Fischer von «Vitamin B» sagt: «Das ist ein riesiger Aufwand, der das Ganze extrem verbürokratisiert.» Die meisten Kantone setzen auf eine Selbstdeklaration: Liegt ein Verein unter den Freigrenzen für Gewinn und Vermögen, bleibt ihm der Papierkrieg erspart. Die Vereine müssten selbst abklären, ob sie steuerpflichtig sind, und erst bei Überschreitung der Freigrenzen eine Steuererklärung einreichen.
Der Berner Steuerverwalter Claudio Fischer verteidigt das Vorgehen mit Verweis auf die Einhaltung des Gesetzes und die Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen. Er räumt jedoch ein, dass Aufwand und Ertrag in keinem Verhältnis stehen. Die Berner Steuerverwaltung prüft nun, ob die Steuererklärung für Vereine künftig abgespeckt werden könnte. Die Luzerner Steuerverwaltung akzeptiert stillschweigend, wenn Vereine unter den Freigrenzen keine Steuererklärung einreichen, kommuniziert diese Praxis aber nicht aktiv.
Welche Kantone handeln pragmatischer?
Andere Kantone zeigen, dass es einfacher geht. Die Solothurner Steuerverwaltung schreibt auf ihrer Website, dass ein Verein einmalig eine Steuererklärung einreichen muss. Ist danach klar, dass er die Steuergrenzen nicht erreicht, wird er von der Pflicht befreit. Basel-Stadt verzichtet ganz auf die Pflicht für Vereine unter den Freigrenzen. Diese Beispiele zeigen, dass eine bürokratische Entlastung möglich ist, ohne die Steuergesetze zu verletzen.
Fazit: Mehr Pragmatismus für Vereine gefordert
Die Kritik am bürokratischen Aufwand für Mini-Vereine in Bern und Luzern ist nachvollziehbar. Während die Kantone auf die Einhaltung des Gesetzes pochen, zeigen andere Kantone, dass pragmatischere Lösungen möglich sind. Für die vielen kleinen Vereine, die das soziale und kulturelle Leben in der Schweiz bereichern, wäre eine Entbürokratisierung ein wichtiger Schritt. Die Bürger und die Behörden könnten davon profitieren, wenn der Aufwand auf das Wesentliche reduziert wird.