Transparenzgesetz: Wenn Bern Akten unter Verschluss hält
Seit 2006 regelt das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsrecht (BGÖ) den Zugang zu amtlichen Dokumenten. Die Bilanz nach zwei Jahrzehnten ist durchmischt. Zwar hat sich das Bewusstsein für Transparenz geschärft, doch bei politischen Zerreissproben erweist sich der Staatsapparat weiterhin als zäh. Martin Stoll, Gründer der Plattform Öffentlichkeitsgesetz.ch, analysiert die strukturellen Defizite und zeigt, wo funktionale Modernisierung nötig ist.
Institutionelle Widerstände und juristische Grauzonen
Ein zentrales Problem bleibt die mangelnde Mitwirkungspflicht einzelner Ämter. Ein aktuelles Beispiel liefert das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) im Kontext des Zollstreits mit den USA. Unter der Leitung von Helene Budliger Artieda verweigert das Amt die Herausgabe umstrittener Dokumente an den Öffentlichkeitsbeauftragten. Dies untergräbt das Schlichtungsverfahren, das auf den Goodwill der Verwaltung angewiesen ist, da Sanktionsmöglichkeiten fehlen.
Ähnliche Reibungen gibt es beim Generalsekretariat des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) unter Karin Keller-Sutter. Hier geht es um den Zugang zu Dokumentenlisten. Das EFD präzisiert indes, dass es dem Öffentlichkeitsbeauftragten umfangreiche, anhand von Stichworten generierte Listen aus dem Geschäftsverwaltungssystem zur Verfügung gestellt habe. Der Streitpunkt sei, ob solche Auszüge überhaupt in den Geltungsbereich des BGÖ fallen. Die Klärung dieser juristischen Grauzone obliegt nun dem Bundesverwaltungsgericht.
Dokumentationslücken und der Digitalisierungsrückstand
Ein weiteres Defizit betrifft die Dokumentationspflicht. Nicht selten werden heikle Diskussionen gar nicht mehr protokolliert, was die Nachvollziehbarkeit staatlichen Handelns einschränkt. Eine Verwaltung, die ihren Souverän respektiert, muss nachvollziehbar dokumentieren, wie sie zu Entscheidungen gelangt.
Hier bietet die Digitalisierung eine Chance für funktionale Modernisierung. Würden Dokumente konsequent maschinenlesbar in zeitgemässen Systemen erfasst, liesse sich der Zugang effizienter gestalten. Bisherige Versäumnisse bei der Einführung eines einheitlichen Informatiksystems rächen sich nun, da die Verwaltung mit einer Flut von Zugangsgesuchen konfrontiert ist. Eine dienstleistungsorientierte Verwaltung braucht jedoch digitale Strukturen, die Transparenz als Normalität begreifen.
Zivilgesellschaftliche Mitwirkung und demokratische Legitimität
Der Verein Öffentlichkeitsgesetz.ch öffnet sich künftig für eine engagierte Zivilgesellschaft. Das BGÖ gilt für alle, und gezielte Gesuche etwa im Umwelt- oder Konsumentenschutz schaffen gesellschaftlichen Mehrwert. Transparenz ist keine ideologische Forderung, sondern eine institutionelle Notwendigkeit.
Transparenz schafft Legitimität und Vertrauen, und sie deckt Systemfehler auf. Wer Einblick in Entscheidungsgrundlagen hat, muss weniger spekulieren.
In einer direkten Demokratie muss der Zugang zu Entscheidungsgrundlagen gewährleistet sein. Nur wenn der Staat nachvollziehbar handelt, stärkt er das Vertrauen der Bürger in die Institutionen und wehrt sich gegen Verschwörungsideologien. Die konsequente Anwendung des BGÖ ist darum kein optionaler Luxus, sondern ein konstitutives Element der Schweizer Staatsordnung.