Räumung ohne Vorwarnung: Pensionär verliert Habseligkeiten im Aeschipark
Ein pensionierter Käser aus Aeschi bei Spiez (BE) hat durch eine eigenmächtige Räumungsaktion eines Hotels fast sein gesamtes berufliches Inventar verloren. Der Vorfall wirft Fragen zur Rechtslage bei Mietverhältnissen und zur Verantwortung von Eigentümern auf. Eine Einigung wurde schliesslich erzielt, doch der Fall zeigt grundlegende Probleme auf.
Was ist im Aeschipark passiert?
Der Mann, der jahrzehntelang als Käser im Emmental tätig war, mietete nach seiner Pensionierung ein Kellerabteil in der Tiefgarage des Hotels Aeschipark. Für 80 Franken pro Monat lagerte er dort Werkzeuge, Geräte und Velos, deren Gesamtwert er auf rund 11'000 Franken schätzt. Über zehn Jahre zahlte er die Miete per Dauerauftrag, ohne dass es je Probleme gab.
Im Frühling 2026 stellte der Pensionär jedoch fest, dass sein Abteil aufgebrochen und vollständig geleert worden war. Die Hotelrezeption konnte ihm zunächst nicht weiterhelfen. Eine englischsprachige Dame verwies auf einen „Mistake“, und vor Ort wurde ihm mitgeteilt, dass die Ware entsorgt worden sei und kein Vertrag bestehe.
Wie reagierten die Hotelverantwortlichen?
Der indische Eigentümer des Hotels liess über den Schweizer Verwaltungsrat der Aeschipark Property Group AG schriftlich erklären, dass dem Hotel kein Fehlverhalten anzulasten sei. Man habe nicht gewusst, dass der Pensionär das Abteil gemietet habe. Die Räumung sei aus „brandschutzrechtlichen Gründen“ erfolgt, die Gegenstände seien einer Recyclingstelle übergeben worden.
Nach mehrmaligem Nachfragen von SRF und Hinweisen auf die Rechtslage zeigte sich der Eigentümer gesprächsbereit. Bei einem Treffen mit einer Hotelvertretung, dem Pensionär und dessen Schwiegersohn kam es zu einer Einigung. Die finanzielle Entschädigung deckte jedoch nur einen kleinen Teil des Schadens ab. Der Eigentümer selbst war nicht anwesend.
Was sagt das Schweizer Recht zur eigenmächtigen Räumung?
SRF-Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner bewertet das Vorgehen des Hotels als klar rechtswidrig. „Das ist strafbar, und sie werden schadenersatzpflichtig“, so Baumgartner. Vermieter seien verpflichtet, Mieter frühzeitig zu informieren und eine Frist zu setzen. Selbst bei ausbleibender Räumung dürfe ein Schloss nicht aufgebrochen und Ware entsorgt werden. Stattdessen müsse die Ware an einem anderen Ort deponiert werden.
Der Pensionär verzichtete auf eine Anzeige, obwohl ihm die Polizei diesen Schritt nahegelegt hatte. Er begründete dies mit dem unverhältnismässigen Aufwand. Sein Schwiegersohn betonte, dass der emotionale Wert der Gegenstände den finanziellen Schaden überwiege.
Wie können sich Mieter vor solchen Vorfällen schützen?
Dieser Fall zeigt, wie wichtig klare Verträge und Kommunikation sind. Mieter sollten ihre Mietverhältnisse dokumentieren und bei Unklarheiten rechtzeitig nachfragen. Vermieter sind angehalten, ihre Pflichten ernst zu nehmen und Räumungen nur nach rechtlichen Vorgaben durchzuführen.
Für die Betroffenen bleibt die Hoffnung, dass solche Vorfälle künftig vermieden werden. Der Pensionär kann mit der Einigung leben, doch die Unsicherheit über die Rechtslage bleibt bestehen.