Drogenhandel zwischen Genf und Lausanne: Barbershops als Geldwäschekanäle
Die Genfer Staatsanwaltschaft wirft einem Netzwerk zwischen Genf und Lausanne vor, zwischen 2020 und 2023 rund 30 Kilogramm Kokain und eine Tonne Haschisch importiert und verkauft zu haben. Der mutmassliche Erlös von einer Million Franken soll unter anderem über Barbershops, Luxusgüter und Immobilien gewaschen worden sein. Ein abgekürztes Verfahren scheiterte, weil das Gericht die Strafen als zu mild erachtete.
Was wirft die Anklage dem mutmasslichen Kopf der Organisation vor?
Ein Mann, in der Anklageschrift als „Ali“ bezeichnet, gilt als zentrale Figur. Ihm werden schwere Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie qualifizierte Geldwäscherei vorgeworfen. Zwischen 2020 und 2023 soll er die Einfuhr und den Verkauf von Kokain und Cannabis organisiert haben. Bei einer ersten Festnahme im Februar 2021 fand die Polizei in seinem Mietwagen 56 Geldbündel mit insgesamt 156'680 Euro und 250'260 Franken Bargeld. Weitere 250'000 Euro sollen in einer Box in Genf deponiert gewesen sein.
Nach seiner Freilassung unterlag Ali bis Dezember 2021 nur wenig einschneidenden Ersatzmassnahmen. 2023 wurde er erneut verhaftet und sitzt seither in Untersuchungshaft. Laut Anklage führte er sein Geschäft dennoch mit Hilfe von Komplizen weiter.
Wie wurde das Drogengeld gewaschen?
Die Staatsanwaltschaft beschreibt mehrere Methoden: Investitionen in Barbershops in Genf und Lausanne, der Kauf und Weiterverkauf von Luxusuhren, Kleidung und Lederwaren sowie der Erwerb von Immobilien in Marokko. Beschlagnahmt wurden unter anderem eine Audemars Piguet und eine Patek Philippe. Bei Luxusgeschäften in der Schweiz und in Frankreich soll Ali Waren im Wert von über 800'000 Franken gekauft haben, finanziert aus Drogeneinnahmen. Das Geld floss laut Anklage von einem Luxusgut zum nächsten, wobei Gewinne erzielt und Alis Lebensstil finanziert wurden.
Welche Rolle spielten die Barbershops?
Ein Barbershop in Lausanne wurde 2019 von Ali gegründet. Laut Anklageschrift diente die GmbH dem „einzigen Zweck“, Geld aus dem Drogenhandel zu waschen. Ein Mitbeschuldigter, hier „Seb“ genannt, übernahm 2021 die Leitung des Salons, parallel zu seiner Arbeit als Manager eines Luxushotels in Marokko. Das Unternehmen wurde später liquidiert und im September 2026 aus dem Handelsregister gelöscht.
Recherchen zeigen Verbindungen zu einem älteren Barbershop im Genfer Quartier Eaux-Vives. Beide Geschäfte trugen denselben Namen und dasselbe Logo. Der Genfer Salon wurde 2017 gegründet, 2019 übernahm „Nassim“ sämtliche Anteile. Auf der Facebook-Seite posierte er mit Prominenten wie Cyril Hanouna, Gims und Ninho. Auch dieser Salon wurde nach einem Konkurs 2022 aus dem Handelsregister gelöscht. 2023 tauchte Nassim als Geschäftsführer eines weiteren Barbershops in Genf auf, wieder mit demselben Logo. Auch dieses Unternehmen ging 2026 Konkurs und wurde im Juli aus dem Handelsregister gelöscht.
Was geschah im abgekürzten Verfahren?
Im Juni standen vier Beschuldigte vor dem Strafgericht. Sie hatten sich mit der Staatsanwaltschaft auf Sachverhalt, rechtliche Würdigung und Strafen geeinigt. Die Gerichtspräsidentin hielt die Strafen jedoch für „zu milde“ und wies den Fall zur Einleitung eines ordentlichen Vorverfahrens zurück. Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung. Ihre Anwälte wollten sich nicht äussern.
Welche weiteren Personen sind betroffen?
Neben Ali und Seb ist auch Nassim beschuldigt. Er soll Verbindungen zu den Barbershops in Genf und Lausanne gehabt haben und ist laut Informationen von watson in einem weiteren Verfahren wegen Drogenhandels und Geldwäscherei angeklagt. Nassim reagierte nicht auf Anfragen. Er soll sich zuletzt in Los Angeles aufgehalten haben.
Fazit: Ein Fall von erheblicher Tragweite für die Westschweiz
Der Fall zeigt, wie organisierte Kriminalität legale Geschäftsfelder wie Barbershops für Geldwäsche nutzt. Für die Schweiz stellt sich die Frage, wie solche Strukturen frühzeitig erkannt werden können. Die Justizbehörden sind gefordert, mit präzisen Ermittlungen und angemessenen Strafen die Rechtsstaatlichkeit zu wahren. Die Unschuldsvermutung bleibt bis zum rechtskräftigen Urteil bestehen.