Seeufer im Tessin: Wenn das Grundbuch dem Gesetz widerspricht
Öffentliche Seeufer, die für alle zugänglich sind: Dieses Ziel ist in Bundes- und Kantonsgesetzen verankert. Doch die Realität im Tessin zeigt ein anderes Bild. Dort gehören die Ufer des Lago Maggiore und des Luganersees zu den am stärksten privatisierten der Schweiz. Wie kann das sein, wenn das Gesetz das öffentliche Gut schützt?
Ein rechtliches Geflecht aus Bundesrecht und kantonalen Vorschriften
Die kantonale Verordnung über das öffentliche Gut im Tessin legt fest, dass die Ufer des Lago Maggiore unterhalb von 194,5 Metern über Meer öffentliches Eigentum sind. Im Grundbuch sind jedoch Grundstücke eingetragen, deren Grenzen bis in diesen Bereich reichen und beträchtliche Teile von Ufern und Stränden umfassen. Es entsteht ein Konflikt zwischen zwei Rechtsordnungen.
Artikel 6 Absatz 2 des kantonalen Gesetzes über das öffentliche Gut präzisiert: Die Grenzen des öffentlichen Guts, die sich aus Bundesrecht und kantonalem Gesetz ergeben, haben Vorrang vor denjenigen aus dem Grundbuch. Doch der Rechtsanwalt Filippo Gianoni, Experte für Verwaltungsrecht und Präsident der Eidgenössischen Schätzungskommission, relativiert gegenüber RSI: „Meiner Ansicht nach lässt sich das nicht so einfach auslegen, weil der Begriff des Eigentums dem Bundesrecht untersteht.“
Der Uferweg zwischen Tenero und Minusio als Sinnbild
Ein Beispiel für die komplexe Lage ist der zwei Kilometer lange Uferweg zwischen Tenero und Minusio. Er umfasst zwei öffentliche Strände, Privatgrundstücke, das Nationale Jugendsportzentrum und sechs grosse Campingplätze direkt am See. Anwohner fordern, dass der Weg ganzjährig zugänglich ist. Derzeit ist er während der Sommersaison den privaten Betreibern und deren Gästen vorbehalten.
SP-Nationalrat Bruno Storni, ein führender Vertreter der Bewegung für einen freien Zugang, kritisiert: „Man erlässt Gesetze und setzt sie dann nicht um.“ Er verweist auf den Vorrang öffentlich-rechtlicher Vorschriften, räumt aber ein: „Daneben müssen jedoch auch die privatrechtlichen Bestimmungen angewendet werden, dadurch können Konfliktsituationen entstehen.“
Bundesrecht, Zivilgesetzbuch und kantonale Vereinbarungen
Das Bundesgesetz über die Raumplanung verlangt, dass Seeufer freigehalten und der öffentliche Zugang erleichtert werden. Das Schweizerische Zivilgesetzbuch und das kantonale Gesetz über das öffentliche Gut bestimmen, dass öffentliche Gewässer einschliesslich Seebett und Ufer vorbehaltlich des Gegenbeweises nicht Privateigentum sein können. Gleichzeitig ist das Privateigentum verfassungsrechtlich geschützt, und kantonale Vorschriften erlauben, privaten Betreibern durch Vereinbarungen eine ausschliessliche Nutzung öffentlichen Guts zu gewähren.
Hohe Privatisierungsquote am Luganersee und Lago Maggiore
Die Zahlen des Tessiner Departements für das Territorium belegen das Ausmass: Am Luganersee befinden sich 44 Prozent der Ufer in Privatbesitz, am Lago Maggiore sind es rund 30 Prozent. Daniele Polli, Koordinator der Vereinigung „Rive pubbliche della Svizzera italiana“, nennt die Situation „ziemlich traurig“ und fordert den Kanton auf, „möglichst viele dieser Ufer zurückzugewinnen“.
Ivo Durisch von der Vereinigung „Cittadini per il territorio“ erklärt die historische Entwicklung: „Mit dem Beginn des Tourismusbooms in den 60er-Jahren wurden Grundstücke am See an Deutschschweizer oder ausländische Familien verkauft und damit der Allgemeinheit entzogen. Heute ist die Situation vollständig festgefahren.“
Welche Lösungen sind denkbar?
Die Debatte um die Seeufer ist nicht neu, aber sie bleibt ungelöst. Eine Möglichkeit wäre, bestehende Vereinbarungen mit privaten Betreibern zu überprüfen und öffentliche Zugänge gezielt auszubauen. Der Kanton Tessin steht vor der Aufgabe, Rechtssicherheit zu schaffen und gleichzeitig die Eigentumsrechte zu respektieren. Für die Bürgerinnen und Bürger geht es um die Frage, ob die Seeufer ihrer Bestimmung als öffentliches Gut gerecht werden oder ob sie dauerhaft privaten Interessen überlassen bleiben.
Die Schweizer Rechtsordnung kennt den Vorrang des öffentlichen Guts, doch die Umsetzung scheitert oft an der Komplexität der Eigentumsverhältnisse. Eine klare Priorisierung des öffentlichen Interesses, wie sie das Gesetz vorsieht, könnte den Weg weisen. Der Kanton Tessin hat die Möglichkeit, hier ein Zeichen zu setzen und die Ufer für die Allgemeinheit zurückzugewinnen.