Die Aargauer Staatsanwaltschaft hat angekündigt, gegen SVP-Nationalrat Andreas Glarner einen Strafbefehl wegen Identitätsmissbrauchs zu erlassen. Grund ist ein KI-generiertes Video, das Glarner im Oktober 2023 veröffentlicht hatte und das Grünen-Nationalrätin Sibel Arslan in manipulierter Form zeigte. Doch der Entscheid verzögert sich, weil ein paralleles Beschwerdeverfahren vor dem Obergericht hängig ist.
Was geschah im Fall des KI-Videos?
Am 17. Oktober 2023 stellte Glarner ein mit Künstlicher Intelligenz erstelltes Video auf seinen Social-Media-Kanälen online. Darin war Arslan zu sehen, wie sie angeblich über „kriminelle Türken“ sprach und zur Wahl der SVP aufrief. Arslan erwirkte daraufhin eine superprovisorische Verfügung, die Glarner zur Löschung des Videos innerhalb von vier Stunden verpflichtete. Zudem verurteilte das Basler Zivilgericht Glarner zur Zahlung von 3842.50 Franken, wovon 1500 Franken Gerichtskosten und 2342.50 Franken Anwaltskosten von Arslan waren.
Warum ist das Strafverfahren blockiert?
Nach der Strafanzeige von Arslan im Januar 2024 dauerte es über ein Jahr, bis die Staatsanwaltschaft die Aufhebung von Glarners parlamentarischer Immunität beantragte. Im Juni 2025 stimmte die zuständige Kommission zu, Ende Januar 2026 wurde das Verfahren eröffnet. Seither ist jedoch wenig geschehen. Wie die Aargauer Regierung Ende Mai auf einen SP-Vorstoss antwortete, wurde bisher keine Anklage erhoben.
Die Staatsanwaltschaft begründet die Verzögerung mit einer ausstehenden externen Entscheidung. Beim Aargauer Obergericht ist eine Beschwerde von Arslan hängig. Sie wehrt sich dagegen, dass das Verfahren gegen die mutmasslichen Produzenten des Videos sistiert werden sollte. Glarner hatte angegeben, die Agentur „Goal“ habe das Video hergestellt. Die Staatsanwaltschaft hält jedoch fest, dass die bisherigen Beweiserhebungen den Tatverdacht gegen die Produzenten nicht hinreichend erhärtet hätten.
Welche Rolle spielt das Obergericht?
Das Obergericht muss nun über Arslans Beschwerde entscheiden. Käme es zum Schluss, dass weitere Ermittlungen zur Urheberschaft nötig sind, könnten sich neue Erkenntnisse ergeben, die auch den Strafbefehl gegen Glarner beeinflussen könnten. Deshalb wartet die Staatsanwaltschaft den Entscheid ab, bevor sie den Strafbefehl erlässt.
Wurde Glarner in anderen Punkten entlastet?
In Bezug auf mögliche Ehrverletzungsdelikte wurde Glarner bereits entlastet. Die Anzeigen wegen übler Nachrede und Verleumdung wurden eingestellt, der Entscheid ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, die Aussagen hätten auf Arslans Ruf als Politikerin abgezielt, nicht auf ihre Privatperson. Da die berufliche Geltung und der gesellschaftliche Ruf nicht geschützt seien, seien die Tatbestände nicht erfüllt. Glarner hatte das Video früher als „Jux und Gag“ bezeichnet.
Was bedeutet der Fall für die politische Kultur?
Der Fall wirft grundsätzliche Fragen zum Umgang mit KI-generierten Inhalten im politischen Diskurs auf. Während das Zivilrecht bereits eine klare Grenze gezogen hat, bleibt die strafrechtliche Beurteilung komplex. Für die Schweiz als Rechtsstaat ist entscheidend, dass solche Verfahren sorgfältig und unabhängig geführt werden, ohne politische Einflussnahme. Die Bürgerinnen und Bürger dürfen erwarten, dass die Justiz hier mit der gebotenen Sorgfalt vorgeht, auch wenn das Verfahren Zeit in Anspruch nimmt.
