Inklusionsinitiative: Nationalrat ringt um Kompromiss
Der Nationalrat hat die Beratungen zur Inklusionsinitiative und zum indirekten Gegenvorschlag, dem Inklusionsgesetz, aufgenommen. Die Debatte ist geprägt von über dreissig Minderheitsanträgen, die sowohl von bürgerlicher als auch von linker Seite eingebracht wurden. Eine Einigung ist noch nicht in Sicht, die Diskussion wird am Montag fortgesetzt.
Was verlangt die Inklusionsinitiative?
Die von Behindertenorganisationen eingereichte Volksinitiative fordert die umfassende Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen. Der Bundesrat hat mit dem Inklusionsgesetz einen indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet, der diese Anliegen gesetzlich verankern soll. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N) hat diesen Entwurf zusätzlich ergänzt und dabei Forderungen der Linken und der Initianten aufgenommen.
Welche Anpassungen fordert die Linke?
Die Linke drängt auf eine Stärkung der Arbeitsintegration und der Assistenzleistungen. Konkret soll der Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtert, Ausbildungsmöglichkeiten gefördert und Job-Coaching ausgebaut werden. Zudem fordert die Kommissionsmehrheit eine Erhöhung der Assistenzstunden auf neunzig pro Monat für Menschen mit Unterstützungsbedarf im ersten Arbeitsmarkt. Islam Alijai betonte, dass die freie Wahl der Wohnform gewährleistet sein müsse. Katharina Prelicz-Huber (Grüne/ZH) argumentierte, die Minderheitsanträge brächten das Gesetz näher an die klarere und verbindlichere Initiative. Laurence Fehlmann Rielle (SP/GE) ergänzte, Menschen mit Behinderung müssten Rechte nicht nur haben, sondern auch ausüben können. Gabriela Suter (SP/AG) verwies auf die Notwendigkeit, Informationen wie Zugausfälle auch für Menschen mit Sehbehinderung zugänglich zu machen. Jean Tschopp (SP/VD) kritisierte den schleppenden Fortschritt bei der Wahlfreiheit gemäss UNO-Behindertenrechtskonvention.
Kritik der Bürgerlichen: „Wunschzettel mit Kostenfolgen“
Die bürgerlichen Parteien üben scharfe Kritik am Gegenvorschlag. Regine Sauter (FDP/ZH) bezeichnete den Entwurf als „Wunschzettel mit massiven Kostenfolgen“ und bemängelte das Fehlen eines schlüssigen Konzepts zur Arbeitsintegration. Hans Jörg Rüegsegger (SVP/BE) forderte mit einem Rückweisungsantrag eine schlankere Vorlage, da private Arbeitgeber mit zusätzlichen Regelungen belastet würden. Katja Stettler-Riem (SVP/BE) stellte die Frage, ob der Bund tatsächlich für jeden Lebensbereich Vorgaben machen müsse. Philipp Kutter (Mitte/ZH), selbst Rollstuhlfahrer, wies darauf hin, dass fehlende Assistenz auch volkswirtschaftliche Kosten verursache und verwies auf das verfehlte Ziel der Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehr.
Wie geht es weiter?
Der Nationalrat hat aus Zeitgründen noch keine Entscheide gefällt. Die Debatte wird am kommenden Montagnachmittag fortgesetzt. Die zentrale Herausforderung bleibt, einen Ausgleich zu finden zwischen den Forderungen nach mehr Inklusion und den Bedenken bezüglich Kosten und Bürokratie. Die Schweiz steht vor der Aufgabe, die UNO-Behindertenrechtskonvention praxistauglich umzusetzen, ohne die Wirtschaft übermässig zu belasten.
Häufige Fragen zur Inklusionsinitiative
Was ist das Ziel der Inklusionsinitiative?
Die Initiative verlangt die Stärkung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen und auf allen Gesetzesebenen.
Was ist der indirekte Gegenvorschlag?
Der Bundesrat hat das Inklusionsgesetz als indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet, um die Anliegen der Initiative gesetzlich umzusetzen, ohne eine Verfassungsänderung zu benötigen.
Warum gibt es Kritik am Gegenvorschlag?
Bürgerliche Parteien kritisieren die Kostenfolgen und die zusätzlichen Belastungen für Arbeitgeber. Die Linke hält den Entwurf für zu wenig verbindlich im Vergleich zur Initiative.