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Bundesverwaltungsgericht kippt Finma-Entscheid zu CS-AT1-Anleihen

Das Bundesverwaltungsgericht erklärt die Finma-Verfügung zur Abschreibung von AT1-Anleihen der Credit Suisse für rechtswidrig. Ein wegweisender Entscheid mit potenziell weitreichenden Folgen für den Finanzplatz Schweiz.

ParLukas Huss
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Image d'illustration pour: BVGer hebt Finma-Verfügung zu AT1-Anleihen auf

Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen fällt wegweisenden Entscheid zu CS-AT1-Anleihen

Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) in St. Gallen hat einen wegweisenden Entscheid im Zusammenhang mit der Notübernahme der Credit Suisse durch die UBS gefällt. Die im März 2023 von der Finanzmarktaufsicht (Finma) angeordnete Abschreibung von AT1-Kapitalinstrumenten im Wert von 16,5 Milliarden Franken wurde als rechtswidrig eingestuft.

Bedeutender Rückschlag für Finanzmarktaufsicht

Das Gericht gab damit den Beschwerden von rund 3000 Anleiheninhabern statt und hob die entsprechende Finma-Verfügung in einem Teilentscheid auf. Diese Entwicklung stellt einen erheblichen Rückschlag für die Stabilität des Schweizer Finanzmarktes dar.

Auswirkungen auf den Finanzplatz Schweiz

Der Entscheid könnte weitreichende Folgen für den Schweizer Finanzplatz haben. Die rechtliche Unsicherheit bezüglich der AT1-Instrumente, auch bekannt als CoCo-Bonds, könnte das Vertrauen internationaler Investoren beeinflussen. Dies ist besonders relevant im Kontext der aktuellen Transformation der Schweizer Wirtschaft.

Rechtliche Konsequenzen

Die Finma muss nun ihre Verfügung überarbeiten und dabei die rechtlichen Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts berücksichtigen. Dies könnte zu einer Neubewertung der Situation und möglicherweise zu Entschädigungszahlungen an die betroffenen Anleiheninhaber führen.

Lukas Huss

Zürcher Journalist, berichtet seit 10 Jahren über die Schweizer öffentliche Politik, lokale Regierungsführung und Fragen der direkten Demokratie.