Bundesrat rehabilitiert Schweizer Widerstandskämpfer gegen Nazi-Regime
Der Bundesrat hat einen bedeutsamen Entscheid gefällt: Die Schweizerinnen und Schweizer, die im Zweiten Weltkrieg in der französischen Résistance und im italienischen Widerstand gegen die faschistischen Regime kämpften, verdienen nachträgliche Anerkennung. Diese symbolische Rehabilitierung wirft jedoch Fragen zur aktuellen Neutralitätspolitik auf.
Historische Würdigung mit rechtlicher Klarstellung
Fast 500 Schweizer Bürger schlossen sich damals der französischen Résistance an und kämpften gegen das Nazi-Regime. Weitere beteiligten sich am italienischen Widerstand gegen Mussolini. Nach ihrer Rückkehr erwarteten sie harte Gefängnisstrafen, da ihr Engagement gegen das Militärstrafgesetz verstieß.
Der Bundesrat stellt nun klar: "Die damaligen Widerstandshandlungen verdienen im Lichte der heutigen demokratischen Grundauffassung und des heutigen geschichtlichen Verständnisses jener Zeit Anerkennung." Gleichzeitig betont er, dass die damaligen Verurteilungen rechtmäßig waren, da das Engagement gesetzeswidrig blieb.
Historiker Peter Huber, der zur französischen Résistance forschte, erklärt: "Die meisten Schweizer damals gingen aus einem Anti-Hitler-Gefühl in den Widerstand." Diese Motivation unterschied sich deutlich von anderen Formen des Militärdienstes in fremden Armeen.
Rechtliche Grundlagen und aktuelle Relevanz
Artikel 94 des Militärstrafgesetzes verbietet Schweizer Bürgern grundsätzlich den Dienst in ausländischen Armeen ohne Bundesratsbewilligung. Verstöße können mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafen geahndet werden. Diese Bestimmung gilt auch für militärisch organisierte Gruppen wie Untergrundverbände.
Die Rehabilitierung bringt den längst verstorbenen Widerstandskämpfern selbst nichts mehr, jedoch bedeutet sie für ihre Nachkommen eine wichtige symbolische Würdigung. Eine finanzielle Entschädigung ist nicht vorgesehen.
Politische Reaktionen spalten das Parlament
Die politischen Reaktionen fallen erwartungsgemäß unterschiedlich aus. Grüne-Nationalrat Raphël Mahaim begrüßt den Entscheid: "Wir setzen damit ein Zeichen, wir stehen auf der richtigen Seite der Geschichte."
SVP-Nationalrat Mauro Tuena hingegen warnt vor den Folgen: "Das ist genau das falsche Zeichen!" Die Haltung des Bundesrats wirke wie ein Freipass für Schweizer, die heute in der Ukraine kämpfen wollten.
FDP-Ständerat Andrea Caroni sieht ein grundsätzliches Dilemma: "Wir verbieten und verurteilen den Einsatz in fremden Armeen mit dem Argument der Neutralität und viel später sagen wir dann, dieser Einsatz damals war schon richtig."
Auswirkungen auf aktuelle Konflikte
Die Entscheidung gewinnt durch den Ukraine-Krieg an Brisanz. Mehrere Schweizer kämpfen derzeit dort, die Militärjustiz führt 13 Strafverfahren wegen fremden Militärdienstes. Caroni geht davon aus, dass auch diese Kämpfer später rehabilitiert werden könnten, allerdings erst nach Jahrzehnten.
Selbst die Grünen lehnen eine Lockerung des Gesetzes ab. Mahaim betont: "Es wäre rechtsstaatlich problematisch, einen Freipass all jenen Schweizern zu geben, die jetzt in der Ukraine oder sonst wo kämpfen." Das Gesetz erlaube jedoch strafmildernde Einzelfallentscheidungen bis hin zum Freispruch.
Neutralität zwischen Prinzip und Realität
Der Bundesratsentscheid verdeutlicht die Komplexität der Schweizer Neutralitätspolitik. Während die rechtlichen Grundlagen unverändert bleiben, zeigt die nachträgliche moralische Bewertung, dass historische Kontexte die Beurteilung von Gesetzesverstößen beeinflussen können.
Diese Entwicklung unterstreicht die Notwendigkeit einer kontinuierlichen Reflexion über die Anwendung neutralitätsrechtlicher Bestimmungen in einer sich wandelnden geopolitischen Landschaft, ohne dabei die bewährten institutionellen Grundlagen der Eidgenossenschaft zu gefährden.