Bundesrat rehabilitiert Schweizer Widerstandskämpfer gegen Nazi-Regime
Der Bundesrat hat einen historisch bedeutsamen Schritt vollzogen und die Rehabilitierung der Schweizerinnen und Schweizer beschlossen, die im Zweiten Weltkrieg in Frankreich und Italien gegen das Nazi-Regime und den Mussolini-Faschismus gekämpft haben.
Historische Gerechtigkeit nach acht Jahrzehnten
«Die damaligen Widerstandshandlungen verdienen im Lichte der heutigen demokratischen Grundauffassung und des heutigen geschichtlichen Verständnisses jener Zeit Anerkennung», erklärt die Landesregierung in ihrer Stellungnahme. Der Einsatz für Freiheit und Demokratie gelte es zu würdigen, auch wenn das damalige Engagement mit dem geltenden Recht nicht konform war.
Fast 500 Schweizerinnen und Schweizer schlossen sich während des Zweiten Weltkriegs der französischen Résistance an. Nach ihrer Rückkehr in die Heimat wurden die meisten zu Gefängnisstrafen verurteilt, da der Dienst in fremden Armeen nach Artikel 94 des Militärstrafgesetzes verboten ist.
Forschung bestätigt patriotische Motive
Historiker Peter Huber, der zur französischen Résistance forschte, betont: «Die meisten Schweizer damals gingen aus einem Anti-Hitler-Gefühl in den Widerstand.» Diese Erkenntnis stützt die Rehabilitierung und zeigt, dass die Kämpfer primär von demokratischen und freiheitlichen Überzeugungen geleitet wurden.
Die harten Strafen nach dem Krieg beruhten auf der damaligen Annahme, die Kämpfer seien bereits in der Schweiz Gesetzesbrecher gewesen. Diese Einschätzung hat sich durch die historische Forschung als überholt erwiesen.
Symbolische Bedeutung für Nachfahren
Obwohl alle Widerstandskämpfer bereits verstorben sind, hat die Rehabilitierung für ihre Nachfahren grosse Bedeutung. Einzelne Kinder und Grosskinder der Betroffenen hatten sich aktiv für diesen Schritt eingesetzt. Eine finanzielle Entschädigung ist jedoch nicht vorgesehen.
Politische Reaktionen zeigen Spannungsfeld auf
Die politischen Reaktionen verdeutlichen das Spannungsfeld zwischen historischer Gerechtigkeit und aktueller Neutralitätspolitik. Grünen-Nationalrat Raphël Mahaim zeigt sich zufrieden: «Wir setzen damit ein Zeichen, wir stehen auf der richtigen Seite der Geschichte.»
SVP-Nationalrat Mauro Tuena hingegen warnt vor den Konsequenzen: «Das ist genau das falsche Zeichen!» Die Haltung des Bundesrats wirke wie ein Freipass für Schweizer, die heute in der Ukraine kämpfen wollten.
FDP-Ständerat Andrea Caroni erkennt ein grundsätzliches Dilemma: «Wir verbieten und verurteilen den Einsatz in fremden Armeen mit dem Argument der Neutralität und viel später sagen wir dann, dieser Einsatz damals war schon richtig.»
Aktuelle Relevanz durch Ukraine-Konflikt
Die Rehabilitierung erhält durch den aktuellen Ukraine-Konflikt besondere Brisanz. Die Militärjustiz führt 13 Strafverfahren gegen Schweizer, die im Ukraine-Krieg kämpfen. Caroni geht davon aus, dass auch diese später rehabilitiert würden, allerdings dauere das in der Regel Jahrzehnte.
Trotz der historischen Rehabilitierung wollen weder SVP noch Grüne das geltende Gesetz lockern. Mahaim erklärt: «Es wäre rechtsstaatlich problematisch, einen Freipass all jenen Schweizern zu geben, die jetzt in der Ukraine oder sonst wo kämpften.»
Neutralität und Rechtsstaat im Einklang
Der Bundesratsentscheid zeigt exemplarisch, wie die Schweiz mit dem Spannungsfeld zwischen Neutralität und moralischen Überzeugungen umgeht. Die Rehabilitierung würdigt den Mut der damaligen Kämpfer, ohne die geltende Rechtsordnung zu untergraben.
Das Militärstrafgesetz bleibt unverändert bestehen und verbietet weiterhin den Dienst in fremden Armeen ohne Erlaubnis des Bundesrats. Ausnahmen gelten lediglich für Doppelbürger, die ihren Militärdienst im Staat ihrer zweiten Staatsangehörigkeit leisten.